Die Bedeutung gerichtlicher Gutachter bei der Urteilsfindung in Spanien

Ein aktuelles Urteil eines erstinstanzlichen Zivilgerichts in Spanien hebt die Bedeutung von gerichtlichen Gutachten zur Urteilsfindung in Gerichtsverfahren hervor. Art. 336 der spanischen Zivilprozessordnung sieht vor, dass die Parteien ein Sachverständigengutachten einbringen müssen. Ein aussagekräftiges schriftliches Gutachten ist nur der Anfang. Entscheidend ist die Argumentation durch den Gutachter im Verfahren. Die Kriterien dafür im Artikel.

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Über spanische Gerichtsverfahren mit Auslandsbezug

Bei Gerichtsverfahren und Klagen wird man immer häufiger mit Gegnern konfrontiert, die aus Ländern stammen, in denen kein Spanisch gesprochen wird. In diesen Fällen fordert das spanische Recht die Übersetzung von Urkundenbeweisen, die als Beweis für eine Klage genutzt werden. Die Nichterfüllung dieser oben genannten Voraussetzung kann dazu führen, dass das Verfahren nicht eingeleitet und der Urkundenbeweis folglich abgelehnt wird.

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Hauptpunkte der Refom des Gesellschaftsgesetzes in Spanien

Das spanische Gesetz über Kapitalgesellschaften wurde mit dem Ziel überarbeitet, die Corporate Governance in den Unternehmen zu verbessern. Änderungen betreffen dabei die Verwaltung der Gesellschaft, die Vergütung der Verwaltungsräte, Jahresabschlüsse und Zahlungsfristen. Im folgenden sind die Neuerungen unterteilt nach börsennotierten und allen anderen Gesellschaften aufgeführt.

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Interessante Investitionsmöglichkeiten in spanische Immobilien

Nach dem Platzen der spanischen Immobilienblase sind die Immobilienpreise seit 2008 um 30 bis 40% gesunken, wodurch sich in Spanien interessante Investitionsmöglichkeiten ergeben. Allerdings ist dieses Phänomen nicht gleichmäßig über die spanische Geografie verteil. Die Stadt Sitges in der Nähe von Barcelon ist aufgrund des eingeschränkten Angebots und der starken internationalen Präsenz weniger stark von Preissenkungen betroffen.

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Conferencia sobre La Reforma de la normativa concursal en España y Alemania

Die Reform des Konkursrechts in Spanien und Deutschland

Am 25. November 2014 hat Mariscal Abogados einen Vortrag über die Reform des Konkursrechts in Spanien und Deutschland in der Deutschen Handelskammer für Spanien in Madrid gehalten. Karl Lincke als Leiter der Deutschen Abteilung hat die Einleitung übernommen. Die Diskussion des spanischen Konkursrechts wurde von Alberto Álvarez von Mariscal Abogados übernommen.

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Umstrukturierung von Unternehmensschulden in Spanien

In Spanien gibt es eine Vielzahl von Unternehmen, die im finanziellen Sinne nicht lebensfähig sind. Bisher gab es zwei Lösungen: Liquidation der Firma oder finanzielle Sanierung. Jetzt wurden dringende Maßnahmen zur Refinanzierung und Restrukturierung der Unternehmensschulden umgesetzt. Die Reform bringt eine komplette Neuregelung der Refinanzierungsvereinbarungen mit sich, die ins Insolvenzgesetzbuch aufgenommen wurden.

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