Handelsvertreterrecht und Handelsvertretervertrag in Spanien
Das spanische Handelsvertreterrecht basiert auf der EG-Handelsvertreterrichtlinie. Das spanische Recht grenzt den Handelsvertreter vom Vertragshändler und unselbstständigen Vertreter ab. Der Handelsvertretervertrag regelt Rechte und Pflichten des Vertreters und des Unternehmens. Das Gesetz in Spanien sieht ausserdem einen Ausgleichsanspruch für den hinzugewonnen Kundenstamm vor.
