Kernfragen bei der Anfechtung von Gläubigerlisten in SpanienDie Anfechtung von Gläubigerlisten ist ein juristisches Mittel, bei dem eine Partei die Aufnahme oder den Ausschluss von bestimmten Gläubigern in die beziehungsweise von der Liste im Insolvenzverfahren bestreitet.Weiterlesen
Die internationale Zuständigkeit in InsolvenzsachenEs wird zwar vermutet, dass der Sitz der Gesellschaft auch gleichzeitig den Mittelpunkt der Interessen der Gesellschaft darstellt, aber die Gerichte lassen einen Gegenbeweis dieser Vermutung durch die Gläubiger zu.Weiterlesen
Neuerungen zum Gesetz 16/2022 zur Insolvenzrechtsreform in SpanienDas Gesetz 16/2022 zur Reform des Insolvenzgesetzes trat am 26. September 2022 in Kraft. Das neue Gesetz stellt eine wesentliche Änderung des Insolvenzrechts in Spanien mit dem Ziel der Verhinderung der Auflösung und Abwicklung der von der Pandemie und der Inflation betroffenen Unternehmen dar.Weiterlesen
Ende des Insolvenzmoratoriums in Spanien: Folgen für die SchuldnerDas Insolvenzmoratorium, das in Spanien seit dem 14. März 2020 gilt und mehrfach verlängert wurde, endet am 30. Juni 2022.Weiterlesen
Der ausländische Gläubiger im Insolvenzverfahren in Spanien (4): Die Haftung des Schuldners und der GeschäftsführerIm spanischen Insolvenzrecht sind die Verhaltensweisen, welche eine Haftung der Geschäftsführer in Insolvenzverfahren mit sich ziehen, ausdrücklich bestimmt . Zu den Folgen eines solchen Verhaltens gehören das Berufsverbot, der Verlust der Rechte, welche mit der Stellung als Insolvenzgläubiger verbundenen sind und/oder eine Geldstrafe zur Deckung des Insolvenzdefizits.Weiterlesen
Der ausländische Gläubiger im Insolvenzverfahren in Spanien (3): Aufhebung von VerträgenWas die Aufhebung von Verträgen mit gegenseitigen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens betrifft, so unterscheidet das spanische Recht zwischen Verträgen mit gegenseitigen Verpflichtungen, die von einer der Parteien zu erfüllen sind und Verträgen mit gegenseitigen Verpflichtungen, die von beiden Parteien zu erfüllen sind.Weiterlesen
Der ausländische Gläubiger im Insolvenzverfahren in Spanien (2): Die Anmeldung der ForderungDie Anmeldung der Forderung durch den ausländischen Gläubiger muss innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung der Insolvenzerklärung im Amtsblatt erfolgen und in der Regel in spanischer Sprache verfasst sein. Auch wenn der ausländische Gläubiger nicht dazu verpflichtet ist, ist es ratsam, eine solche Anmeldung zu tätigen, damit er seine Ansprüche geltend machen und später befriedigt werden kann.Weiterlesen