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21 2023 Die Anfechtung von Gläubigerlisten

Kernfragen bei der Anfechtung von Gläubigerlisten in Spanien

Die Anfechtung von Gläubigerlisten ist ein juristisches Mittel, bei dem eine Partei die Aufnahme oder den Ausschluss von bestimmten Gläubigern in die beziehungsweise von der Liste im Insolvenzverfahren bestreitet.

25 2022 Internationale Zuständigkeit in Insolvenzsachen

Die internationale Zuständigkeit in Insolvenzsachen

Es wird zwar vermutet, dass der Sitz der Gesellschaft auch gleichzeitig den Mittelpunkt der Interessen der Gesellschaft darstellt, aber die Gerichte lassen einen Gegenbeweis dieser Vermutung durch die Gläubiger zu.

46 2022 Gesetz 16/2022, zur Reform des Insolvenzrechts in Spanien

Neuerungen zum Gesetz 16/2022 zur Insolvenzrechtsreform in Spanien

Das Gesetz 16/2022 zur Reform des Insolvenzgesetzes trat am 26. September 2022 in Kraft. Das neue Gesetz stellt eine wesentliche Änderung des Insolvenzrechts in Spanien mit dem Ziel der Verhinderung der Auflösung und Abwicklung der von der Pandemie und der Inflation betroffenen Unternehmen dar.

32 2022 Ende des Insolvenzmoratoriums für Schuldner

Ende des Insolvenzmoratoriums in Spanien: Folgen für die Schuldner

Das Insolvenzmoratorium, das in Spanien seit dem 14. März 2020 gilt und mehrfach verlängert wurde, endet am 30. Juni 2022.

Haftung Geschäftsführer Insolvenzverfahren Spanien

Der ausländische Gläubiger im Insolvenzverfahren in Spanien (4): Die Haftung des Schuldners und der Geschäftsführer

Im spanischen Insolvenzrecht sind die Verhaltensweisen, welche eine Haftung der Geschäftsführer in Insolvenzverfahren mit sich ziehen, ausdrücklich bestimmt . Zu den Folgen eines solchen Verhaltens gehören das Berufsverbot, der Verlust der Rechte, welche mit der Stellung als Insolvenzgläubiger verbundenen sind und/oder eine Geldstrafe zur Deckung des Insolvenzdefizits.

Aufhebung Verträge Insolvenz Spanien

Der ausländische Gläubiger im Insolvenzverfahren in Spanien (3): Aufhebung von Verträgen

Was die Aufhebung von Verträgen mit gegenseitigen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens betrifft, so unterscheidet das spanische Recht zwischen Verträgen mit gegenseitigen Verpflichtungen, die von einer der Parteien zu erfüllen sind und Verträgen mit gegenseitigen Verpflichtungen, die von beiden Parteien zu erfüllen sind.

Anmeldung Forderung Insolvenzverfahren Spanien

Der ausländische Gläubiger im Insolvenzverfahren in Spanien (2): Die Anmeldung der Forderung

Die Anmeldung der Forderung durch den ausländischen Gläubiger muss innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung der Insolvenzerklärung im Amtsblatt erfolgen und in der Regel in spanischer Sprache verfasst sein. Auch wenn der ausländische Gläubiger nicht dazu verpflichtet ist, ist es ratsam, eine solche Anmeldung zu tätigen, damit er seine Ansprüche geltend machen und später befriedigt werden kann.