Neuerungen zum Gesetz 16/2022 zur Insolvenzrechtsreform in Spanien

Das Gesetz 16/2022 zur Reform des Insolvenzrechts setzt die Richtlinie zur Neustrukturierung (Richtlinie (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019).

Mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Reform der konsolidierten Fassung des Insolvenzgesetzes (TRLC) wurden unter anderem die folgenden Neuerungen des Insolvenzrechts in Spanien eingeführt:

  • Ausarbeitung von Umstrukturierungsplänen. Diese ersetzen Refinanzierungs- und außergerichtliche Zahlungsvereinbarungen. Sie können bei rechtlich möglicher Insolvenz des Unternehmens angewendet werden.
  • Neues Konzept zur Insolvenzwahrscheinlichkeit. Zur gegenwärtigen und drohenden Zahlungsunfähigkeit kommt nun die objektiv vorhersehbare Zahlungsunfähigkeit hinzu, wenn absehbar ist, dass die in den nächsten zwei Jahren fälligen Verbindlichkeiten nicht regelmäßig erfüllt werden können.
  • Zusammenschluss von Gläubigern nach gemeinsamen Interessen. Der Schuldner kann gleichrangige Gläubiger in verschiedene Gruppen aufteilen, um die für die Zulassung des Sanierungsplans erforderliche Mehrheit zu erreichen. Der Zusammenschluss muss begründet und der daraus resultierende Plan genehmigt werden.
  • Verkürzung der Laufzeit des Zahlungsplans des Schuldners von fünf auf drei Jahre. Der Zahlungsplan beginnt ab dem Datum seiner gerichtlichen Bestätigung zu laufen. Er kann auf fünf Jahre verlängert werden, wenn die Gläubiger größere Zugeständnisse oder Anstrengungen zugunsten des Schuldners unternommen haben oder wenn das Beitreibungsrisiko größer ist.
  • Neues Verfahren für Kleinstunternehmen. Einzigartiges, speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Insolvenzverfahren, das sich durch maximale Verfahrensvereinfachung auszeichnet.

Als Kleinstunternehmen gelten solche Unternehmen mit:

    • einer Belegschaft von weniger als 10 Arbeitnehmern
    • einem Jahresumsatz von unter 700.000 Euro, oder
    • Verbindlichkeiten von weniger als 350.000 Euro.

Das Verfahren läuft über eine vom Justizminister bereitgestellte Liquidationsplattform. Die KMU haben Anspruch auf kostenlose Prozesskostenhilfe.

  • Öffentliche Forderungen, wie Schulden gegenüber der Sozialversicherung und dem Finanzamt, genießen einen besonderen und privilegierten Schutz.
  • Einführung des Sanierungsexperten als Unternehmensberater für solche Unternehmen, die sich im Insolvenzverfahren befinden und professioneller Beratung bedürfen.

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes 16/2022 zur Reform des Insolvenzrechts vom 26. September 2022 werden das Insolvenzverfahren in Spanien vereinfacht und die bestehenden Liquidationspläne gelöscht.

Álvaro Gómez Fernández

Wenn Sie weitere Informationen über das Gesetz 16/2022 zur Insolvenzrechtsreform in Spanien wünschen,

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen.

Mariscal & Abogados ist auf die rechtliche Beratung von Gläubigern und Kreditgeber im Konkurs- und Insolvenzverfahren in Spanien spezialisiert. Bitte zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, wenn Sie eine Anfrage diesbezüglich stellen möchten.