Arbeitsrecht

Kontrollen durch die Gewerbeaufsicht in Spanien

In Spanien können die Kontrollen der Gewerbeaufsicht durch Gewerbeaufsichtsbeamte in Firmen und bei Selbständigen ohne Vorwarnung erfolgen. Dem Gewerbeaufsichtsbeamten darf der Zutritt nicht verweigert werden. Dazu existiert an der Arbeitsstelle das sog. Libro de Visitas, in das die Überprüfungen eingetragen werden. Behinderungen der Kontrolle werden als leichte und schwere Verstöße eingestuft. Bei Verstößen können innerhalb von 15 Tagen Einwände vorgebracht werden.

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Die Entlassung einer Arbeitnehmerin wegen Schwangerschaft in Spanien: Nichtigkeit oder Rechtmäßigkeit?

Gerade im Bereich der Gesundheit und der Sicherheit am Arbeitsplatz hat das EU-Recht sehr große Auswirkungen auf die nationalen Rechtsordnung in Spanien. Gemäß des Verfahrens des Artikels 138 EGV, hat die Europäische Union die Richtlinie 92/85/EWG über Maßnahmen für die Sicherheit und Gesundheit von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz, erlassen.

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Arbeitsbedingungen nach Verlust der Geltungskraft des Tarifvertags in Spanien

Der Oberste Gerichtshof von Spanien hat beschlossen, dass die Unternehmen die Arbeitsbedingungen, die die Arbeiter bis zum Auslaufen der Weiterverwendbarkeit (ultra actividad) in Anspruch genommen haben, nach Auslaufen der Geltungskraft eines Tarifvertrags weiterhin anwenden muss. Dies gilt, wenn es keinen übergeordneten Tarifvertrag gibt. Es gilt nicht für neue eingestellte Mitarbeiter, denn auf diese wurde der erwähnte Tarifvertrag nie angewendet.

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Die frühzeitige Beendigung von befristeten Arbeitsverträgen in Spanien

Es gibt drei Arten von befristeten Arbeitsverträgen in Spanien: der befristete Praktikumsvertrag, der befristete Dienstleistungsvertrag und der befristete, produktionsabhängige Vertrag. Alle diese Vertragsarten sind im spanischen Arbeitnehmerstatut geregelt. Auch beim befristeten Vertrag handelt es sich um eine Kündigung, wenn dieser frühzeitig vor Ablauf der Vertragslaufzeit seitens des Arbeitgebers aufgelöst wird.

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Der Betriebsübergang in Spanien und Deutschland

Der Betriebsübergang in Spanien ist im spanischen Arbeitnehmergesetz geregelt. Arbeitnehmer müssen rechtzeitig über die Veränderungen in ihrem Arbeitsverhältnis durch den Betriebsübergang informiert werden. Oftmals werden in Spanien zwischen dem Arbeitnehmer und dem neuen Arbeitgeber neue Verträge ausgehandelt.

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Förderung von dauerhaften Arbeitsverhältnissen und Beschäftigung in Spanien

Die Förderung von dauerhaften Arbeitsverhältnissen und mehr Beschäftigung in Spanien ist das Ziel der Massnahmen durch das Gesetzesdekret 16/2003. Betroffen sind unter anderem die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, die Regelung über die Beiträge für Arbeitnehmer. Es gelten Sonderregelungen für die Unternehmen, die sich der Ausbildung von Arbeitnehmern widmen.

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