Arbeitsrecht

Vertragsbestimmungen des unbefristeten Arbeitsvertrages für Unternehmer

Der unbefristete Arbeitsvertrag für Unternehmer ist eine Variante des unbefristeten Vertrages, als Vollzeit- oder auch als Teilzeitbeschäftigung möglich, die mittels einer Reihe von Vergütungen und steuerlichen Vorteilen eine stabile Beschäftigung von Angestellten durch Unternehmer und kleine sowie mittelständische Unternehmen voranzutreiben versucht.

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Die Kontrolle der Einstellung von Praktikanten in Spanien

Die Arbeitsinspektion überprüft zurzeit die Situation der Praktikanten in spanischen Unternehmen. In den Fällen, in denen sie das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses feststellt, wird den Unternehmen eine Geldstrafe auferlegt und sie werden dazu verpflichtet, die betroffenen Praktikanten fest einzustellen.

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Regelungen zur Überwachung der Kommunikation der Arbeitnehmer

Die spanischen Gerichte haben unter Erfüllung gewisser Bedingungen die Kontrolle und Überwachung der privaten Kommunikation von Mitarbeitern über Geschäftscomputer als rechtmäßig erklärt. Über die Frage der Kontrolle von Textnachrichten auf geschäftlichen Mobiltelefonen, wie in einem französischen Urteil festgelegt, wurde noch nicht durch eine spanische Rechtsprechung geregelt.

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Die unfreiwillige Verrentung in spanischen Tarifverträgen

Die Verrentung ist in Spanien freiwillig, außer in den im Gesetz 3/2012 vom 6. Juli über dringende Maßnahmen zur Reform des Arbeitsmarktes beschriebenen Fällen. Das gesetzliche Renteneintrittsalter wurde in Spanien in 2013 angehoben. Seit der Reform ist es nicht mehr möglich, die unfreiwillige Verrentung im Tarifvertrag festzulegen.

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Abwesenheitsauszählung in Spanien und Frankreich

Die Auszählung bezahlter Urlaubstage ist nicht immer eindeutig, wie ein Urteil des Berufungsgerichts bezüglich eines Konflikts zwischen Air France und einer Teilzeitangestellten der Firma zeigt. Arbeitgeber müssen über die Regelungen von bezahlten Urlaubstagen kontinuierlich informiert werden.

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Kontrollen durch die Gewerbeaufsicht in Spanien

In Spanien können die Kontrollen der Gewerbeaufsicht durch Gewerbeaufsichtsbeamte in Firmen und bei Selbständigen ohne Vorwarnung erfolgen. Dem Gewerbeaufsichtsbeamten darf der Zutritt nicht verweigert werden. Dazu existiert an der Arbeitsstelle das sog. Libro de Visitas, in das die Überprüfungen eingetragen werden. Behinderungen der Kontrolle werden als leichte und schwere Verstöße eingestuft. Bei Verstößen können innerhalb von 15 Tagen Einwände vorgebracht werden.

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