Die Betriebszugehörigkeit in Spanien im Falle einer ungerechtfertigten Kündigung
Wenn eine Kündigung für unwirksam erklärt wurde, muss das betroffene Unternehmen in Spanien zwischen der Wiedereinstellung des Arbeitnehmers und der Zahlung einer Entschädigung wählen. Es stellt sich die Frage, ob die Zeit zwischen der Kündigung und der Erklärung der Ungültigkeit derselben auf die Betriebszugehörigkeit angerechnet wird.
