Förderung von dauerhaften Arbeitsverhältnissen und Beschäftigung in Spanien
Die Förderung von dauerhaften Arbeitsverhältnissen und mehr Beschäftigung in Spanien ist das Ziel der Massnahmen durch das Gesetzesdekret 16/2003. Betroffen sind unter anderem die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, die Regelung über die Beiträge für Arbeitnehmer. Es gelten Sonderregelungen für die Unternehmen, die sich der Ausbildung von Arbeitnehmern widmen.