Spezielle Arbeitsverträge für junge und unerfahren Arbeitssuchende in Spanien

Das Gesetz Nr. 11/2013 über Maβnahmen zur Förderung von Unternehmertum und Wachstum sowie zur Stimulierung der Schaffung von Arbeitsplätzen hat eine beträchtliche Anzahl von spezifischen Verträgen etabliert, die sowohl Mittel- und Kleinunternehemen und Selbständige als auch bestimmte Arbeitnehmergruppen mit Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt (wie die jungen Arbeitssuchenden, die das 30. Lebensjahr noch nicht erreicht haben) begünstigen. Im Einzelnen wird hiermit beabsichtigt, die Besonderheiten des ersten Arbeitsvertrags eines jungen und unerfahrenen Arbeitnehmers darzustellen.

Definition des Arbeitsvertrags für Berufsanfänger

  • Es handelt sich dabei um einen befristeten Vertrag; Grund für die Befristung ist der Erwerb einer ersten Berufserfahrung des jungen Arbeitnehmers;
  • Im Falle der Umwandlung in einen unbefristeten Vertrag kommt eine Bonuszahlung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung in Betracht.

In Bezug auf die Rechtfertigung der Befristung des Vertrages ist ausreichend, wenn der Arbeitgeber den Erwerb einer ersten Berufserfahrung angibt. Auf diese Weise wird die Befristung absolut gerechtfertigt, ohne dass das Risiko besteht, dass der Vertrag als unbefristet angesehen wird.

Anforderungen an die Berufsanfänger

  • Junge und arbeitssuchende, beim Arbeitsamt angemeldete Personen, die das 30. Lebensjahr noch nicht erreicht haben oder das 35. Lebensjahr noch nicht erericht haben, wenn diese einen anerkannten Behinderungsgrad von 33% oder höher haben;
  • Die Arbeitnehmer sollen keine bisherige Berufserfahrung oder eine Berufserfahrung von weniger als drei Monaten haben.

Merkmale des Vertrages für unerfahrene Arbeitssuchende

  • Der Vertrag ist grundsätzlich befristet; 
  • Die Mindestdauer des Vertrages beträgt drei Monate und die Höchstdauer sechs Monate, es sei denn, es gibt eine kollektive Vereinbarung, wonach die Höchstdauer nicht höher als 12 Monate betragen darf;
  • Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung, wenn die Arbeitszeit mehr als 75% der Arbeitszeit eines anderen Arbeitnehmers der selben Arbeitsgruppe ist.

Dieser Beitrag ist keine rechtliche Beratung

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