Umschuldung durch außergerichtliche Verfahren in Spanien
Die spanische Regierung führte durch ein königliches Dekret einen Umstrukturierungsplan von außergerichtlichen Verfahren ein, mit dem Ziel das Konkursrisiko der Schuldner zu reduzieren. Foglich kommt es zu neuen Verhandlungen zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner. Trotz der starken Bemühungen und des hohen Zeitaufwandes, das eine solche außergerichtliche Umstrukturierung verlangt, kann sie für beide Parteien von Vorteil sein.