Verantwortung der Bauträger gegenüber Eigentümern und Nutzern
Artikel 17.1 BauOG „Verantwortlichkeiten und Garantien“ regelt die zivilrechtliche Verantwortung der am Bauprozess Beteiligten sowie die Fristen für deren Bearbeitung.
Artikel 17.1 BauOG „Verantwortlichkeiten und Garantien“ regelt die zivilrechtliche Verantwortung der am Bauprozess Beteiligten sowie die Fristen für deren Bearbeitung.
Mit dem Inkrafttreten des BauOG wurde der Begriff der Eigentümer und Nutzer, sowie der des Bauträgers erschaffen. Das Gesetz nennt jedoch keine konkrete Definition dieses Begriffes, in Artikel 16 werden lediglich deren Pflichten normiert.
Die Figur des Bauträgers wurde in der spanischen Gesetzgebung bis zum Inkrafttreten des LOE nicht definiert. Artikel 9 legt fest, dass ein Bauträger als Projektträger gilt und welche seine Verpflichtungen sind, während Artikel 17 sein zivilrechtliches Haftungssystem bestimmt.
Das Baordnungsgesetz in Spanien (Ley de Ordenación de Edificación) sieht in Artikel 8 vor, alle Beteiligten in einem Bauprozess als Bauagent bezeichnet werden. Es stellt sich daher die Frage, welche Personen diese Bedingung erfüllen und welche verschiedenen Arten von Bauagenten in Spanien bestehen.
Das Schiedsverfahren hat als Alternative zu den Gerichtsverfahren Vorteile bei der Konfliktlösung. Seine Vorteile sind auf der einen Seite die Flexibilität und auf der anderen Seite die Freiheit, Elemente, wie die Sprache des Verfahrens, den Gerichtsstand, an dem es stattfinden soll oder das anzuwendende Recht, etc., auszuwählen.
Die jüngsten Urteile über missbräuchliche Vertragsklauseln verpflichtet Institutionen und Anbieter von persönlichen Darlehen für in Spanien ansässige Verbraucher dazu, diese zu überprüfen und an die rechtlichen Vorgaben anzupassen.
Die letzten Urteile des Obersten Gerichtshofs sehen den über Überwachungsvideos erlangten Beweis unter bestimmten Umständen für rechtsgültig an und damit als Grund für eine disziplinarische Kündigung. Es müssen dabei bestimmte formelle Voraussetzungen sowie die Verhältnismäßigkeit und das Unterrichten des Arbeitnehmers beachtet werden.
Die Strafklauseln in Handelsverträgen sind bei Vertragsabschlüssen vorgesehene Zusatzverpflichtungen. Ihr weit verbreiteter Gebrauch zielt darauf ab, die Erfüllung der Hauptpflicht sicherzustellen, in dem ihre Nichterfüllung den Schadensersatz durch die Vertragsstrafenklausel ermöglicht.
Vertriebsverträge sind eine Art Handelsverträge, die in der Wirtschaft am häufigsten verwendet werden. Daher ist es wichtig zu wissen, wie diese grundlegend aufgebaut sind und wie sie aufgelöst werden. Der spanische Vertriebsvertrag verfügt über keine eigene Gesetzgebung. Der Vertriebsvertrag kann eine begrenzte oder unbegrenzte Laufzeit besitzen.
Die Unternehmensübertragung in Spanien muss mit besonderer Sorgfalt durchgeführt werden, um eine sichere Zukunft des Unternehmens zu garantieren. Dabei müssen verschiedene rechtliche Aspekte beachtet werden und auch die im Artikel 44 des spanischen Arbeitsrechts festgelegten sozialen Garantien dürfen nicht unterlassen werden.