Änderungen der Anwendung des Erbrechts für Ausländer in Spanien
In Spanien wendet der für die Vermögensverwaltung verantwortliche Notar nach der Reform des Erbrechts für Ausländer nur ein Rechtssystem für alle Vermögenswerte an: die Vorschriften des Landes des Erblassers oder die Vorschriften des letzten europäischen Landes, in dem der Erblasser seinen Wohnsitz hatte.