Nicolás Melchior

Patente und der Schutz von Erfindungen in Spanien

Als immaterielles Vermögen einer Gesellschaft stellt einen Patent ein wirtschaftlichen Faktor dar. Das Patent bietet seinem Eigentümer einen Wettbewerbsvorteil, indem es ihm ein Monopol gewährt, dass dem Eigentümer ermöglicht, jegliche Nutzung der Erfindung ohne seine Zustimmung zu untersagen.

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Der Schutz von eingetragenen Marken in Spanien

Eine Marke ist ein unverwechselbares Symbol für Produkte und Dienstleistungen. Die Eintragung einer Marke schreibt dem Markenhalter das alleinige Nutzungsrecht zu und verbietet die Verwendung der Marke durch Dritte. In Spanien erhält man das Recht über eine Marke zum Zeitpunkt ihrer Registrierung. Der Rechtsschutz gilt für 10 Jahre und ist immer wieder erneuerbar.

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Definition und Konzept von Compliance

Mit der Reform des spanischen Strafgesetzbuches haftet ein Unternehmen für selbst begangene oder von Angestellten in ihrem Namen und Rechnung begangene Verstöße, wenn die geschuldete Kontrolle der Arbeitnehmer nicht ausgeübt wurde. Spanien hat das Compliance-Konzept durch mehrere Gesetze in sein Rechtssystem eingeführt, insbesondere in den Bereichen Datenschutz und Geldwäsche.

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Auflösung einer GmbH in Spanien

Die häufigsten Gründe für die Auflösung einer GmbH in Spanien sind wirtschaftlicher Natur: Anhäufung von Verlusten, Kapitalherabsetzungen unter den gesetzlichen Mindestwert (…) oder Willensausdruck der Gesellschafter: Stillegung der Gesellschaft, Beschluss der Hauptversammlung (…)

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Änderungen der Anwendung des Erbrechts für Ausländer in Spanien

In Spanien wendet der für die Vermögensverwaltung verantwortliche Notar nach der Reform des Erbrechts für Ausländer nur ein Rechtssystem für alle Vermögenswerte an: die Vorschriften des Landes des Erblassers oder die Vorschriften des letzten europäischen Landes, in dem der Erblasser seinen Wohnsitz hatte.

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Regelungen zur Überwachung der Kommunikation der Arbeitnehmer

Die spanischen Gerichte haben unter Erfüllung gewisser Bedingungen die Kontrolle und Überwachung der privaten Kommunikation von Mitarbeitern über Geschäftscomputer als rechtmäßig erklärt. Über die Frage der Kontrolle von Textnachrichten auf geschäftlichen Mobiltelefonen, wie in einem französischen Urteil festgelegt, wurde noch nicht durch eine spanische Rechtsprechung geregelt.

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