Der Schutz von eingetragenen Marken in Spanien

Eine Marke ist eine unverwechselbare Kennzeichnung für Produkte und Dienstleistungen. Die Eintragung einer Marke schreibt dem Markenhalter das alleinige Nutzungsrecht zu und verbietet die Verwendung der Marke durch Dritte. Der Markenschutz ist unverzichtbar um zu verhindern, das Dritte die in ein Produkt oder eine Dienstleistung gemachte Investition ausnutzen oder kopieren. In Spanien erhält man das Recht über eine Marke zum Zeitpunkt ihrer Registrierung. Der Rechtsschutz gilt für 10 Jahre und ist immer wieder erneuerbar.

Eigenschaften von eingetragenen Marken

Damit eine Markenzeichnung eingetragen werden kann, muss diese dem Anspruch genügen, das Produkt oder die Dienstleistung zu symbolisieren und zu repräsentieren. Es handelt sich hierbei generell um einen Namen oder eine bildliche Darstellung, aber auch ein Geräusch kann als Marke eingetragen werden.

Anforderungen an die eingetragenen Schutzmarken

  • Um registriert werden zu können, muss eine Schutzmarke rechtskonform sein. Das bedeutet, der Markenname darf der öffentlichen Politik nicht widersprechen oder moralisch verboten sein;
  • Eine Handelsmarke darf nicht täuschend sein; d.h. nicht irreführend, was die Produkteigenschaften und Qualitäten betrifft;
  • Eine Markenbezeichnung muss unverwechselbar sein, d.h. es kann sich nicht um eine Beschreibung handeln oder um Begriffe und Ausdrücke, die allgemein zur Beschreibung von Produkten und Dienstleistungen verwendet werden;
  • Außerdem muss der Markenname zur Verfügung stehen, d.h. bereits bestehende Markenrechte dürfen dadurch nicht beschädigt werden: Markennamen, Copyrights, Firmenname, etc.

Abschließend ist zu erwähnen, dass eine Handelsmarke nur innerhalb des Fachbereichs geschützt ist, dessen Produkt- oder Dienstleistungskategorie zum Zeitpunkt der Registrierung gewählt wurde.

Wege der Registrierung

Nationale Handelsmarken

Eine nationale Handelsmarke ist die einfachste Lösung um die Marke eines Produktes oder einer Dienstleistung in Spanien oder nur auf ein paar Länder begrenzt schützen zu lassen. Die Anfrage wird vor dem spanischen Patentamt gestellt, durch das der Antrag überprüft wird. Im Anschluss daran wird die Anfrage öffentlich gemacht um es dritten Personen zu ermöglichen, dagegen gegebenenfalls Einspruch zu erheben. Wird der Antrag akzeptiert und registriert, ist der Halter der Handelsmarke davor geschützt, dass Dritte die eingetragene Marke auf spanischem Staatsgebiet für die angegebene Produktkategorie verwenden.

Europäische Handelsmarken

Die europäische Handelsmarke ist ein einheitlicher Rechtsschutz für die gesamte Europäische Union. Der Antrag auf Registrierung einer Handelsmarke wird beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt gestellt.

Wurde die Registrierung einer Marke in einem Mitgliedsstaat zurückgewiesen, da sie fehlerhaft, zu beschreibend oder täuschend war oder vorher bestehende Markenrechte verletzt, wird auch die Eintragung in allen anderen Mitgliedsstaaten verhindert.

Wird die Registration einer Marke akzeptiert, ist das Markenrecht im Anschluss auf dem gesamten Gebiet der Europäischen Union geschützt.

Internationale Handelsmarken

Das Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken schützt Handelsmarken auf internationaler Eben. Hierbei muss der Antrag nur in einer Sprache gestellt werden. Die Marke wird durch die Weltorganisation für geistiges Eigentum in einem der Länder registriert. Im Anschluss daran führen die jeweiligen nationalen Ämter Kontrollen durch. Die internationalen Handelsmarken hängen von der ursprünglichen nationalen Handelsmarke ab. Der garantierte Rechtsschutz entspricht dem auf nationaler Ebene. Verliert die nationale Marke ihren Rechtsschutz, geht dieser auch auf internationaler Ebene verloren.

Verteidigung einer Handelsmarke

Der Besitzer einer Handelsmarke hat das alleinige Nutzungsrecht. Fälschungen sind ein Verstoß gegen die Rechte des geistigen Eigentums. Hierbei handelt es sich um Imitationen oder Reproduktionen des Produkts oder der Dienstleistung ohne vorherige Zustimmung seitens des Markenrechthalters. Verfahren gegen Fälschung und Betrug werden durchgeführt um diesen dritten Personen die weitere Verwendung der Marke zu unterbinden und um entstandene Schäden zu begleichen.

Diese Verfahren werden innerhalb der nationalen Rechtsprechung durchgeführt, auf deren Staatsgebiet die Fälschung aufgedeckt wird. Dass heißt, wird ein Betrugsfall in Spanien festgestellt, wird er vor die spanischen Gerichte gebracht, unabhängig davon, ob es sich um eine nationale, europäische oder internationale Marke handelt.

Jade Pilato & Nicolás Melchior

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

Nicolás Melchior hat Rechtswissenschaften studiert und ist auf Handelsverträge, IKT-Recht und Immobilienrecht in Spanien spezialisiert. Arbeitssprachen: Spanisch, Deutsch, Englisch und Französisch. Bitte zögern Sie nicht Nicolás Melchior zu kontaktieren, wenn Sie eine Anfrage diesbezüglich stellen möchten.