Wichtige Neuerungen für Auslandsdeutsche im internationalen Erbrecht
Die Europäische Erbrechtsverordnung hat neue Regelungen beschlossen, die ab dem 17.08.2015 auf alle Erbfälle anwendbar sind. Für Auslandsdeutsche ist wichtig, dass durch eine ausdrückliche Rechtswahl in Form einer letztwilligen Verfügung vor dem Notar die Rechtslage beeinflust werden kann.
