Internationale Besteuerung und Zollkontrolle in Spanien

Kontrollaktivitäten im Bereich der internationalen Besteuerung sind Teil der Maßnahmen von internationalen Organisationen wie der Europäischen Union, der OECD, der G20 und des Europarats, deren Mitgliedstaat Spanien ist.

Kontrollaktivitäten der internationalen Besteuerung und Zollkontrolle

Missbrauch nationalen und internationalen Rechts

  • Handlungen im Zusammenhang mit dem Missbrauch von hybriden Mechanismen, entweder hybride Körperschaften oder hybride Finanzinstrumente, die unter Ausnutzung der unterschiedlichen Klassifizierung bestimmter Rechtsformen oder Transaktionen in den Steuersystemen verschiedener Länder und des Spiels von Doppelbesteuerungsabkommen eine künstliche Verringerung des steuerpflichtigen Betrages bezwecken.
  • Kontrollaktivitäten bezüglich besonders wichtiger Zahlungen ins Ausland oder komplexer Operationen, auf die sich aus innerstaatlichen Rechtsvorschriften oder bilateralen Abkommen ergebende Maβnahmen der Missbrauchsbekämpfung zur Gewährleistung ornungsgemäβer Besteuerung von Einkommen in Spanien anwendbar sind.

Kontrollaktivitäten von Geschäften in Steueroasen

  • Überprüfung der Besteuerung von Transaktionen mit Personen oder Gesellschaften mit Sitz in Steueroasen, um sicherzustellen, dass die in den spanischen Steuergesetzen und Verordnungen vorgesehenen Beschränkungen und besonderen Regeln beachtet werden.
  • Kontrolle von Personen oder Gesellschaften, die ihren fiktiven steuerlichen Sitz in einem anderen Staat haben, insbesondere in Ländern und Gebieten mit niedriger Besteuerung oder Steueroasen, um die Steuerzahlung in Spanien zu umgehen.

Verrechnungspreise

  • Kontrolle der korrekten Anwendung von Vorschriften über Verrechnungspreise vor allem bezüglich komplexer Unternehmensrestrukturierungstransaktionen, konzerninterner Dienstleistungen, Kostenteilungsvereinbarungen und Operationen über wichtige immaterielle Vermögenswerte.
  • Förderung vorheriger Bewertungsvereinbarungen als Instrument der Betrugsbekämpfung, die die aus der Verrechnungspreispolitik von Unternehmen resultierenden Risiken zu beseitigen bezweckt.

Andere Kontrollaktivitäten im Bereich der internationalen Besteuerung

  • Ermittlung von Einrichtungen von Steuerpflichtigen mit festem Sitz in Spanien, die als nicht-ansässig ohne Betriebsstätte in Spanien besteuert werden, vor allem, im Rahmen der in Spanien ansässigen multinationalen Gruppen. Dabei erstreckt sich die Kontrolle auf die Struktur und Funktionalität sowohl der in Spanien ansässigen Tochtergesellschaften als auch der nicht-ansässigen Gesellschaften.
  • Handlungen, die in Spanien von nicht-ansässigen Profis, Künstlern oder Sportlern vorgenommen werden, um eine ordnungsgemäße Besteuerung zu überprüfen.

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu Verstehen

Die Dienstleistungen von Mariscal & Abogados im Steuerbereich beinhalten unter anderem die Beratung zur lokalen Besteureung in Spanien, internationalen Steuern sowie Verrechnungspreisen. Bitte zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, wenn Sie eine Anfrage diesbezüglich stellen möchten.