Individualarbeitsrecht in Spanien: Lohn und Gehalt des Arbeitsverhältnisses
Der Lohn und Gehalt eines Arbeitsverhältnisses in Spanien, reguliert im spanischen Individualarbeitsrecht, ergibt sich normalerweise aus dem anwendbaren Tarifvertrag. Die Haftung im Arbeitsverhältnis in Spanien: grundsäzlich haftet der Arbeitgeber für Arbeitsunfälle, die sich in seinem Betrieb oder auf dem Weg zur Arbeitsstätte ereignen. Notwendig ist die ordnungsgemäße Meldung in der gesetzlichen Sozialversicherung um eine Lohnfortzahlung trotz nichterfolgter Arbeitsleistung zu erhalten.