Arbeitsverträge über Leiharbeitsagenturen und die Berechnung des Dienstalters in Spanien
Verträge über Leiharbeitsagenturen sind sehr günstig für Unternehmen, die ihr Arbeitsteam zu bestimmten Zeitpunkten vergrössern müssen. In Spanien ist die Arbeitnehmerüberlassung in Art. 6 Gesetz Nr. 14/1994 geregelt. Geht der Leiharbeitsvertrag in einen festen Arbeitsvertrag beim selben Unternehmen über, wird die Periode der Leiharbeit zur Berechnung des Dienstalters und der Entschädigungen berücksichtig.