Umwandlung des Werkvertrags in einen unbefristeten Vertrag in Spanien

In bestimmten Fällen besteht die Gefahr, dass sich ein Werk- oder Dienstleistungsvertrag in Spanien in einen unbefristeten umwandelt, wenn die Gesellschaft fahrlässig oder grob fahrlässig handelt.

Gründe für endgültige Umwandlung in unbefristeten Vertrag

In den nachfolgenden Fällen kommt es zu einer endgültigen Umwandlung des Vertrags, es sei denn, die Gesellschaft kann den vorübergehenden Charakter der Werk- oder Dientleistungserbringung beweisen:

  • Im Fall des Fehlens der Schriftform. Das Fehlen der Schriftform eines befristeten Vertrags führt zum Abschluss eines unbefristeten Vertrags, es sei denn, es liegt ein Beweis für den vorübergehenden Charakter der Dienstleistungen vor.
  • Im Fall einer fehlender Anmeldung bei der Sozialversicherung, wenn eine höhere Probezeit abgelaufen ist.
  • Wenn sich keine der Parteien zum Endzeitpunkt des Vertrags beschwert hat und die Arbeit fortgeführt wird.
  • Dies gilt auch für Verträge, deren Abschluss gegen das Gesetz verstöβt.

Arbeitnehmer erwerben den Status eines ständig bei dem betreffenden Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmers, wenn sie während eines Zeitraums von 30 Monaten für eine Laufzeit von höchstens 24 Monaten (mit oder ohne Unterbrechung) für die gleiche oder andere Arbeitsstelle mit dem gleichen Unternehmen oder mit der gleichen Unternehemnsgruppe beauftragt waren. Die Beschäftigung der Arbeitnehmer soll anhand zwei oder mehrerer befristeter Arbeitsverträge mit gleichen oder verschiedenen befristeten Vereinbarungen erfolgen, unabhängig davon, ob diese direkt oder über Leiharbeitsagenturen vermittelt wurde.

Dies gilt weder für Verträge zwecks Ausbildung, Ablösung und vorübergehender Beschäftigung noch für befristete Verträge im Zusammenhang mit öffentlichen arbeitsfördernden Programmen. Davon sind auch befristete Verträge zur Eingliederung des Arbeitnehmers ausgeschlossen, wenn die Eingliederung Gegenstand des Auftrags wird und diese als wesentlicher Teil des Weges zur persönlichen Beschäftigung gilt.

Dieser Beitrag ist nicht als rechtliche Beratung zu verstehen

Mariscal & Abogados ist spezialisiert auf die arbeitsrechtliche Beratung von Unternehmen mit Sitz in Spanien (Arbeitsverträge, Tarifverhandlungen, Entlassungen....). Bitte zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, wenn Sie eine Anfrage diesbezüglich stellen möchten.