Gesellschaftsrecht

Maßnahmen zur Geldwäscheprävention in Spanien

Die gesetzliche Regelung 10/2010 zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Spanien bestimmt die Personengruppen, die bestimmten Verpflichtungen unterliegen. Hierzu zählen beispielsweise Kreditinstitute, Beteiligungsgesellschaften, Wirtschaftsprüfer, Anwälte oder Immobilienhändler. Ausgeschlossen sind Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von unter 2 Mio. Euro.

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Crowdfunding in Spanien: Finanzierung von Projekten über das Internet

Jede Person kann an der Finanzierung eines Projekts durch Crowdfunding mitwirken. Die Crowdfunding-Plattformen, ebenso wie andere Finanzierungsmechanismen müssen eine Reihe von Voraussetzungen gegenüber dem spanischen Staat erfüllen, z.B. maximale Investitionsmengen, Minimumkapital, Haftpflichtversicherung. Die privaten Finanzierungsplattformen sind Bindeglied zwischen Crowdfunding-Projekt und Investoren.

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Wie man eine Gesellschafterversammlung in Spanien einberuft

Die Einberufung einer Gesellschafterversammlung erfolgt durch Bekanntmachung auf der Webseite der Gesellschaft oder durch Veröffentlichung im Amtsblatt des Handelsregisters. Daneben können im Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft andere Formen der Veröffentlichung vorgesehen sein.

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Wie ändert man einen Firmensitz in Spanien?

Mit der Gesetzesänderung des Gesetzes zu Kapitalgesellschaften im Mai 2015 wurde geregelt, dass der Aufsichtsrat die Möglichkeit hat, den Sitz einer Firma innerhalb Spaniens zu ändern, wenn die Statuen der Firma mit den generellen Gesetzen übereinstimmen.

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