Maßnahmen zur Vorbeugung der strafrechtlichen Haftung von Unternehmen in Spanien
Um die strafrechtliche Haftung eines Unternehmens für Straftaten durch Dritte zu vermeiden, muss das Unternehmen über einen Aktionsplan zur Prävention von Straftaten und einen Compliance Officer verfügen. Zu den Straftaten gehören u.a. Umweltschäden, Schädigung des geistigen Eigentums, Insolvenz, Geldwäsche oder Straftaten gegen die Sozialversicherung.
