Gesellschaftsrecht

Praxiskommentar zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Spanien

Der Praxiskommentar zur spanischen Gesellschaften mit beschränkter Haftung (L.L.C.) erklärt kurz und bündig die wichtigsten Aspekte der Gründung, des Tätigwerdens und der Verwaltung der L.L.C. in Spanien. Stammkapital, Geschäftsanteil und Formalitäten des Gründungsprozesses, das Funktionieren der Gesellschafterversammlung, die Verwaltungsorgane und die Auflösung der Gesellschaft werden verständlich besprochen.

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Crowdfunding in Spanien: Finanzierung von Projekten über das Internet

Jede Person kann an der Finanzierung eines Projekts durch Crowdfunding mitwirken. Die Crowdfunding-Plattformen, ebenso wie andere Finanzierungsmechanismen müssen eine Reihe von Voraussetzungen gegenüber dem spanischen Staat erfüllen, z.B. maximale Investitionsmengen, Minimumkapital, Haftpflichtversicherung. Die privaten Finanzierungsplattformen sind Bindeglied zwischen Crowdfunding-Projekt und Investoren.

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Wie man eine Gesellschafterversammlung in Spanien einberuft

Die Einberufung einer Gesellschafterversammlung erfolgt durch Bekanntmachung auf der Webseite der Gesellschaft oder durch Veröffentlichung im Amtsblatt des Handelsregisters. Daneben können im Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft andere Formen der Veröffentlichung vorgesehen sein.

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