Neue Maßnahmen zur Unterstützung von Selbständigen in Spanien

Das neue Maßnahmenpaket zur Unterstützung von Selbständigen aktualisiert und ändert die gesetzlichen Vorschriften zur freiberuflichen Tätigkeit. Zu den wichtigsten Massnahmen zählen:

Pauschaltarif für Selbständige:

Der Pauschaltarif wird auf 50 Euro für sechs Monate festgelegt. Unabhängig davon wird die Vergünstigung für die Selbständigen, die eine Tätigkeit eigenverantwortlich aufnehmen und später abhängig beschäftigte Arbeitnehmer einstellen, erweitert.

Ausdehnung des Bezugs des Arbeitslosengeldes:

Unabhängig vom Alter des Antragstellers, wird die Möglichkeit 100% des Arbeitslosengeldes zu erhalten, ausgedehnt, um somit die Aufnahme von unternehmerischen Tätigkeiten zu fördern.

Spezielles Register für Selbständige (Régimen Especial de Trabajadores Autónomos)

Für Selbständige jeden Alters wird die Vereinbarkeit des Erhalts von Arbeitslosengeld mit der Anmeldung beim speziellen Register für Selbständige (RETA: Régimen Especial de Trabajadores Autónomos) während eines Zeitraums von maximal 270 Tagen wiederhergestellt. Zudem wird die Frist für den Wiedererhalt des Arbeitslosengeldes von 24 auf 60 Monate für alle Arbeitnehmer, die einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld haben und die als Selbständige arbeiten, erweitert.

Ausdehnung der Vergünstigungen auf mitarbeitende Familienangehörige:

die Vergünstigungen werden auf mitarbeitende Familienangehörige erweitert, d.h. auf diejenigen Familienangehörigen des Selbständigen, die für ihn arbeiten (Ehepartner, Lebenspartner und blutsverwandte Familienangehörige bis einschließlich zweiten Grades). Diese können ebenso Vergünstigungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen für 24 Monate in Anspruch nehmen. Während der ersten 18 Monate beträgt die Vergünstigung 50% beim Sozialversicherungsbeitrag, dazu kommt eine weitere Vergünstigung in Höhe von 25% für die darauffolgenden 6 Monate.

Wirtschaftlich Abhängige Freiberufler (TRADE Autónomos Económicamente Dependientes):

Wirtschaftlich abhängige Freiberufler (solche, die zumindest 75% ihrer Einkünfte von einem einzigen Kunden oder Unternehmen erhalten), können unter bestimmten Umständen einen Arbeitnehmer anstellen (Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub usw.). Diese Möglichkeit soll die Vereinbarkeit von Beruf und Familie des wirtschaftlich abhängigen Freiberuflers fördern und die Beendigung des Vertrages wegen triftigen Grundes verhindern.

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

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