Neue Regelung für die Anerkennung und Vollstreckung von Gerichtsbeschlüssen in der EU
Die neue Verordnung 1215/2012 ist hinsichtlich Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen in Zivil- und Handelssachen ein weiterer Schritt im Prozess der europäischen Integration im Bereich der Justizverwaltung, da es die Vollstreckung von Entscheidungen, die in anderen europäischen Mitgliedsstaaten ausgestellt wurden, vereinfacht und beschleunigt.
