Mehrfacher Patentschutz durch das Europäische Patent und das PCT-Patent

Einen Patentschutz mit Gültigkeit in mehreren Ländern kann man über ein Europäisches Patent und das PCT-Patent. Dem PCT (Patent Cooperation Treaty, Patentzusammenarbeitsvertrag) sind mehr als 140 Länder angeschlossen. Es gibt ein Prioritätsverfahren, d.h. die Patentanmeldung beruht auf einem zuvor beantragten spanischen Patent oder man meldet das Patent direkt beim Europäischen Patentamt oder den internationalen Büros des PCT an.

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Patenterteilung versus Gebrauchsmuster

Das Gebrauchsmuster in Spanien erteilt wie ein Patent auch dem Antragsteller exklusive Rechte für die Herstellung und Nutzung eines Produktes. Das Verfahren zur Gewährung eines Gebrauchsmusters ist einfacher und erfordert weniger Neuheit und erfinderische Tätigkeit als das Patent. Nur Erzeugnisse können Schutz in Form eines Gebrauchsmusters erhalten. Die Gültigkeit eines Gebrauchsmusters in Spanien sind 10 Jahre.

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Besonderes Steuerrecht für SOCIMI (zu Deutsch REIT)

Für die spanische SOCIMI (deutsche REIT) gelten gewisse Steuervorteile: 0% Körperschaftssteuer und eine Befreiung von der Stempelsteuer in Höhe von 95%. Dividenden und Aktienanteile werden mit 19% besteuert. Wird die Vermietungspflicht von drei Jahren nicht eingehalten, hat die SOCIMI kein Recht auf Steuerbegünstigungen. Je nach Wohnsitz, unterliegen die Aktionäre unterschiedlichen Besteuerungsarten.

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Das spanische Patenterteilungsverfahren

Das spanische Patenterteilungsverfahren dauert 14 oder mit Sachprüfung 24 Monate. Nach Anmeldung mit technischer Beschreibung, Darlegung der Patentansprüche und ggf. Zeichnungen erfolgt die Formalprüfung; darauf folgt die Erstellung und Veröffentlichung des Rechercheberichts. Für die Patentanmeldung und die Aufrechterhaltung des Patents muss eine Erteilungsgebühr gezahlt werden sowie jährliche Beiträge.

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Anmeldung eines europäischen Patents beim Europäischen Patentamt

Ein europäisches Patent kann durch Patentanmeldung beim Europäischen Patentamt auf Deutsch, Englisch oder Französisch beantragt werden. Vor Patenterteilung wird eine Recherchenbericht und eine Sachprüfung durchgeführt. Für die Patentanmeldung sind Gebühren zu zahlen; jährliche Gebühren fallen an für die Aufrechterhaltung der Gültigkeit eines Patents. Das PPH ist ein beschleunigtes Patentprüfungsverfahren.

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Voraussetzungen zur Patentierbarkeit von Erfindungen in Spanien

Erfindungen müssen drei wesentliche Voraussetzungen erfüllen, damit sie zu einem Patent angemeldet werden können: die Erfindung muss neu sein, d.h. sie war der Öffentlichkeit vorher nicht zugänglich; die erfinderische Tätigkeit darf für Fachleute nicht evident sein und die Erfindung muss eine gewerblich Anwendbarkeit vorweisen. Sowohl Produkte als auch Prozesse können zu einem Patent angemeldet werden.

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Die Elemente des Franchisevertrags in Spanien

Der Franchisevertrag ist das zentrale Mittel zur Festlegung der Rechte und Pflichten von Franchisenehmer und Franchisegeber; in der spanischen Gesetzgebung ist die Franchisebeziehung nicht konkret geregelt. Das Franchisesystem wurde rechtlich anerkannt, und es wurden gewisse Schutzrechte für den Franchisenehmer sowie ein Register aller Franchisegeber geschaffen. Alle weiteren Vertragsaspekte basieren auf der Vertragsfreiheit laut Art.1255 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Código Civil).

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Kürzere Fristen für die Forderungseintreibung von Zahlungsverpflichtungen in Spanien

Die Frist für die Forderungseintreibung von Zahlungsansprüchen und Geschäftsschulden, die nach dem 7. Oktober 2015 entstanden sind, hat sich durch die Reform des Gesetzes 1/2000 des spanischen Zivilgesetzbuches von 15 auf 5 Jahre verkürzt. Dies gilt für ausstehende Zahlungen, die durch die Bereitstellung von Dienstleistungen, Handels- oder Geschäftsbeziehungen entstanden sind sowie für Schulden.

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