Die Funktion des Erbscheins in Spanien

Wenn in Spanien eine Person stirbt, ohne ein Testament errichtet zu haben, werden die Erben auf Grundlage eines Erbscheins bestimmt, der vor einem Notar zustandekommen muss, wenn es sich bei den genannten Erben um Vorfahren, Nachkommen oder Ehepartner handelt. In den restlichen Fällen müssen die Erben vorher vor einem Richter bestätigt worden sein.

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Axel Roth, Juli – September 2015

Ich verbrachte während meiner Wahlstation im Rahmen meines Referendariats knapp drei Monate bei Mariscal Abogados. Die Erfahrung war für mich durchweg positiv. Von der ersten Minute an wurde ich direkt …

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Reform des Verbraucherschutzgesetz in Spanien: Verkaufsanrufe

Das Gesetzes 3/2014 zur Reform des spanischen Verbraucherschutzgesetzes führt einige Neuheiten ein, durch die kommerzielle Anrufe zu Verkaufs- und Webezwecken eingedämmt werden sollen. Die Identität des Unternehmens oder der Person, die den Anruf ausführt sowie der kommerzielle Zweck des Anrufes müssen dem Verbraucher am Anfang eines Verkaufsgespräches eindeutig mitgeteilt werden.

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Gestaltung und Arten von Tarifverträgen in Spanien

Die Tarifverträge in Spanien sind Vereinbarungen zwischen Gesellschaften und Arbeitgebern, welche Löhne, Arbeitszeiten und andere Arbeitsbedingungen festsetzen. Sie erlauben es zusätzlich, die Normen an den Tätigkeitsbereich des Unternehmens anzupassen.

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Der Testamentsvollstrecker in Erbfällen in Spanien

Die Rechtsfigur des Testamentsvollstreckers in Erbverfahren in Spanien

Testamentvollstrecker sind die Personen, die in Spanien vom Erblasser ernannt werden, um dessen letzten Willen zu erfüllen. Der Erblasser kann einen oder mehrere Testamentvollstrecker ernennen. Testamentvollstrecker erledigen ihre Aufgabe freiwillig und unentgeltlich und müssen geschäftsfähig sein. Sie müssen den Erben eine Berichterstattungen über ihrer Arbeit abliefern.

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Investitionen und Steuern in Spanien: Doing Business in Spain

Karl H. Lincke, Partner bei Mariscal Abogados, ist Autor des Businessratgebers „Investitionen und Steuern in Spanien: Doing Business in Spain“. Das Buch ist ein idealer Leitfaden für Steuerberater zur wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Beratung von Mandanten bei Investitionen in Spanien. Nützliche Hilfsmittel wie Musterarbeitsverträge und Checklisten sowie ein umfangreiches deutsch-spanisches Wörterbuch komplettieren das Werk.

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Die Vertretung von Partnern in der Gesellschaftsversammlung von Aktiengesellschaften in Spanien

Das Vertretungsrecht in Aktiengesellschaften weicht von dem der Gesellschaften mit beschränkter Haftung ab. Grundsätzlich ist es bei Aktiengesellschaften viel offener in Bezug auf die Personen, die den Partner vertreten können, denn bei Aktiensgesellschaften kann der Aktionär von jeder Person vertreten werden. Die Satzung der Gesellschaft kann diese Vertretungsmacht durch die Festsetzung von Einschränkungen allerdings begrenzen.

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Schenkung in Spanien nach dem spanischen Zivilgesetzbuch

Art. 618 ff. des spanischen Zivilgesetzbuches definiert und regelt die Durchführung einer Schenkung in Spanien. Hervorgehoben wird, dass die Schenkung nur gültig ist, wenn diese durch den Beschenkten angenommen wird. Unterschieden wird nach Schenkung durch Vererbung und durch vorweggenommene Erbfolge. Je nach Art und Gegenstand der Schenkung müssen bestimmte Voraussetzung erfüllt sein.

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