Gestaltung und Arten von Tarifverträgen in Spanien

Der Tarifvertrag, welcher Gegenstand des sogenannten Título III del Estatuto de los Trabajadores: De la negociación colectiva y de los convenios colectivos, dem dritten Titel des spanischen Arbeitnehmergesetzes über die gemeinschafliche Verhandlung und Tarifverträge ist, ist angesichts seines Verhandlungscharakters ein Mittel zur Regulierung der Verpflichtungen und Arbeitsrechte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Der Artikel 82 des zitierten Gesetzes ergänzt, dass der Tarifvertrag den Ausdruck der Vereinbarung frei wie von ihnen beschlossen darstellt.

Ziele des Tarifvertrages

Das Ziel des Tarifvertrages ist es, sowohl die Arbeitsbedingungen und die Produktivität, als auch die Verpflichtungen beider Seiten zu regulieren um einen beruflichen Konsens zu erreichen. Ein Tarifvertrag könnte beispielsweise Bestimmungen bezüglich des Mindestlohns, der Arbeitszeiten, der Aufteilung der Arbeitszeiten oder Mittel zur Vereinbarung von Berufs- und Familienleben beinhalten. Der Tarifvertrag gilt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber während des ausgehandelten Geltungszeitraumes des entsprechend Vertrages. Dieser verlängert sich automatisch jährlich, sofern es zu keinen Beschwerden der Parteien gekommen ist. Der Tarifvertrag kann von den Parteien über ihre Repräsentanten modifiziert werden.

Arten und Inhalte der Tarifverträge

Es gibt verschiedene Arten von Tarifverträgen:

Sektorspezifische Tarifverträge

Sektorspezifische Tarifverträge gehören zu einem wirtschaftlichen Sektor oder konkreten Geschäftsbereich und können Anwendung auf nationaler Ebene oder im Rahmen der Autonomen Gemeinschaft finden.

Tarifverträge von Firmen und Gesellschafen

Tarifverträge von Firmen und Gesellschaften erfüllen die Anforderungen der Organisation oder Produktivität.

Verhandlungsgremium für den spanischen Tarifvertrag

Die Art der Personen oder Körperschaften, welche zur Aushandlung und zum Abschluss von Vereinbarungen legitmiert sind, hängen vom Charakter der Vereinbarung ab, wie es in Artikel 87 des spanischen Arbeitnehmergesetzes bestimmt ist. Es müssen stets Vertreter seitens der Arbeitnehmer und seitens der Arbeitgeber vorhanden sein.

Folglich gilt:

  • Im Rahmen eines Tarifvertrags eines Unternehmens oder einer Gesellschaft können die Arbeitnehmer durch den Betriebsrat, die Delegierten des Personals oder die Gewerkschaften repräsentiert werden. Allerdings werden sie im Rahmen eines sektorspezifischen Tarifvertrags nur von den repräsentativsten Gewerkschaften vertreten;
  • Im Falle eines Tarifvertrages eines Unternehmens oder einer Gesellschaft hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, sich selbst zu repräsentieren. Handelt es sich um einen sektorspezifischen Tarifvertrag, muss er sich durch Unternehmerverbände vertreten lassen.

Die ausgewählten Vertreter formen das sogenannte Verhandlungsgremium (comisión negociadora). Obgleich der Artikel 85 des spanischen Arbeitnehmergesetzes die Mindestanforderungen des Tarifvertrages festsetzt, können die Vertreter selbstständig den Anwendungsbereich des Vertrages erweitern.

Sie können die bestehenden Tarifverträge in Spanien hier konsultieren.

Astrid Berthomieu & Nicolás Melchior

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

Nicolás Melchior hat Rechtswissenschaften studiert und ist auf Handelsverträge, IKT-Recht und Immobilienrecht in Spanien spezialisiert. Arbeitssprachen: Spanisch, Deutsch, Englisch und Französisch. Bitte zögern Sie nicht Nicolás Melchior zu kontaktieren, wenn Sie eine Anfrage diesbezüglich stellen möchten.

2 Kommentare

Trackbacks & Pingbacks

  1. […] für die Handhabung solcher Situationen festlegen. Diese Verfahren müssen den Bestimmungen der geltenden Tarifverträge entsprechen, da sie bereits spezifische Maßnahmen beinhalten […]

  2. […] solange sie die gesetzlichen und vertraglichen Mindestanforderungen (insbesondere in den geltenden Tarifverträgen) einhalten und nicht auf diskriminierende Parameter reagieren, solche Gehaltsunterschiede festlegen […]

Kommentare sind deaktiviert.