Präventive Empfehlungen zur Forderungsbeitreibung

Präventive Empfehlungen zur Forderungsbeitreibung in Spanien

Es gibt eine Reihe von Empfehlungen und Informationen (Allgemeine Geschäftsbedingungen, Eigentumsvorbehalt, Verzugszinsen, Gerichtsstand, Inkassogebühren, Liefernachweise), die jeder Gläubiger bei der Beitreibung einer Forderung in Spanien vorab berücksichtigen sollte, damit diese erfolgreich sein kann.

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Außergerichtliche Forderungsbeitreibung

Außergerichtliche Forderungsbeitreibung in Spanien

Grundsätzlich erfordert die Forderungsbeitreibung in Spanien zunächst eine außergerichtliche Regelung der Angelegenheit bzw. eine Zahlungsaufforderung an den Schuldner mittels eines Mahnschreibens, um anschließend –sofern erforderlich– das entsprechende gerichtliche Verfahren einzuleiten.

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Gerichtliche Forderungsbetreibung in Spanien

Gerichtliche Forderungsbetreibung in Spanien

Im Falle einer erfolglosen außergerichtlichen Forderungsbeitreibung seitens des Gläubigers, stehen ihm verschiedene gerichtliche Verfahren zur Beitreibung seiner Forderung zur Verfügung (gerichtliches Mahnverfahren, mündliches Verfahren, ordentliches Verfahren).

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