Arbeitsrecht: Die Arbeitsrechtlichen Bestimmungen zu Arbeitszeiten und Feiertagen in Spanien

In Spanien, tätige Unternehmen müssen die geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen zu Arbeitszeiten und Feiertagen einhalten.

Höchstarbeits- und Ruhezeiten

Die gesetzliche Höchstarbeitszeit beträgt grundsätzlich maximal 9 Stunden täglich (maximal 40 Wochenstunden). Die Berechnung erfolgt im Wege einer Jahresdurchschnittsrechnung d.h. durch Vereinbarung im Arbeitsvertrag können die Arbeitszeiten unregelmäßig über das ganze Jahr, unter Einhaltung der Mindestruhezeiten, verteilt werden.

Die wöchentliche Mindestruhezeit eines Arbeitnehmers muss mindestens 1,5 aufeinanderfolgende Tage betragen. In der Regel ist davon der Sonntag (ganztägig) und der Samstagnachmittag oder Montagmorgen umfasst. Zwischen dem Ende und dem Anfang einer neuen Arbeitsschicht muss eine Ruhezeit von mindestens 12 Stunden liegen.

Berechnungsbeispiel:

Ein Arbeitnehmer arbeitet täglich regulär 8 Stunden. Seine wöchentliche Mindestruhezeit (1,5 Tage) beträgt zusammenhängend einen vollen Arbeitstag (8 Stunden) + einen halben Arbeitstag (4 Stunden).

D.h., der Arbeitnehmer arbeitet am Samstagvormittag von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr (4 Stunden). Er bekommt den Samstagnachmittag (4 Stunden) und den folgenden Sonntag komplett (8 Stunden) frei und fängt dann am darauffolgenden Montag wieder regulär um 10:00 Uhr an zu arbeiten.

Jahresurlaub und gesetzliche Feiertage

Dem Arbeitnehmer muss bezahlter Jahresurlaub von mindestens 30 Kalendertagen gewährt werden. Dieser muss als Urlaub genommen werden und darf nicht anderweitig ausbezahlt werden. Der Arbeitnehmer hat zudem ein Recht auf 14 arbeitsfreie und bezahlte Feiertage pro Jahr. Davon sind 12 nationale und 2 lokale Feiertage. Die in ganz Spanien algemein gültigen Feiertage sind:

1. Januar: Neujahr 19. April : Karfreitag
1. Mai: Tag der Arbeit 15. August: Mariä Himmelfahrt
12. Oktober: Tag der Hispanität 1. November: Allerheiligen
6. Dezember: Tag der Verfassung 25. Dezember: Weihnachtstag

Zu diesen, in ganz Spanien geltenden Feiertagen, müssen 4 weitere nationale Feiertage hinzugefügt werden, die je nach autonomer Gemeinschaft unterschiedlich sind. Die 2 zusätzlichen lokalen Feiertage legt jede Gemeinde Spaniens selbst fest. Diese können daher von Gemeinde zu Gemeinde sehr stark variieren. Nur allein in der autonomen Region von Madrid existieren etwa 182 lokale Gemeinden, welche alle jeweils eigenständig 2 lokale Feiertage festgelegt haben. Falls ein lokaler Feiertag auf einen Samstag oder Sonntag fällt, hat die Gemeinde das Recht, den Feiertag auf den darauffolgenden Montag zu verschieben.Trotz des grundsätzlichen Feiertagsanspruchs kann das Unternehmen, in bestimmten Fällen, mit den Arbeitnehmern vereinbaren an Feiertagen gegen einen Feiertagszuschlag zu arbeiten.

Überstunden

Jährlich dürfen maximal 80 Überstunden vom Arbeitnehmer geleistet werden, welche zu vergüten oder mit Freizeit auszugleichen sind. Davon ausgenommen sind Überstunden, zu denen der Arbeitnehmer in außerordentlichen, dringenden Fällen (z.B. Unfallschäden) verpflichtet ist. Die Vergütung einer Überstunde muss höher sein als die einer normale Arbeitsstunde. Die Leistung von Überstunden bedarf keiner behördlichen Genehmigung, jedoch hat das Unternehmen über dieses Buch zu führen und dem Arbeitnehmer in seiner Gehaltsabrechnung auszuweisen. Der Betriebsrat -wenn vorhanden- ist monatlich zu informieren. Zur Erfassung von Arbeitszeiten und Überstunden gilt in Spanien seit 12. Mai 2019 das Gesetz 08/2019 über das Arbeitszeitenregister.

Fazit

Sobald ein Unternehmen eine Tätigkeit in Spanien ausübt und dazu Arbeitnehmer beschäftigt oder seine Arbeitnehmer nach Spanien entsendet, muss es die arbeitsrechtlichen Bestimmungen in Spanien einhalten. In Spanien sind das Gesetz 45/1999 (Ley 45/1999, de 29 de noviembre) und gegebenenfalls der für die Branche anwendbare Tarifvertrag (convenio laboral) zu beachten. Diese können auch bei nur vorübergehenden Tätigkeiten deutscher Firmen in Spanien anwendbar sein.

Miriam Klügel

Karl H. Lincke, Partner der Kanzlei, hat Rechtswissenschaften studiert und ist auf Mergers & Acquisitions, Gesellschaftsrecht und TMT spezialisiert. Arbeitssprachen: Spanisch, Deutsch und Englisch. Bitte zögern Sie nicht Karl Lincke zu kontaktieren, wenn Sie eine Anfrage diesbezüglich stellen möchten.

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