Besonderheiten von M&A-Transaktionen im Technologiesektor

Der Technologiebereich gewinnt am Markt vor allen in Spanien zunehmend an Bedeutung, was nicht nur auf die rasante digitale Entwicklung zurückzuführen ist, sondern auch, dass sich in den großen kosmopolitischen Städten Madrid und Barcelona eine rege Start-Up Szene entwickelt hat. Damit einhergehend steigt die Anzahl von M&A-Transaktionen in diesem Sektor kontinuierlich. Bei Transaktionen im Technologiebereich handelt es sich im Wesentlichen um den Erwerb von technologiebezogenen Unternehmen oder Start-ups.

Die Gründe für einen solche M&A-Transaktion im Technologiesektor sind verschieden. Zum einen verfügen nicht alle Unternehmen über das gewisse aber dennoch erforderliche Fachwissen in diesem Bereich. Um im Zeitalter der Digitalisierung und Technologisierung im Hinblick auf andere Unternehmen konkurrenzfähig zu bleiben und den Anschluss nicht zu verpassen, setzen daher viele Unternehmen auf die Fähigkeiten, Dienstleistungen und Produkte anderer technologieorientierten Unternehmen oder Start-ups. So lässt sich schnell der Zugang zu innovativen Technologien und entsprechenden Fachwissen finden. Zuletzt stand die Automobilindustrie im Mittelpunkt solcher M&A-Aktivitäten, was in erster Linie auf den Ausbau des autonomen Fahrens und der hierzu benötigten digitalen Produkte und Dienstleistungen zurückzuführen ist. Auβerdem kann durch eine M&A-Transaktion eine gewisse Unabhängigkeit von gröβeren Technologiekonzernen wie beispielsweise Google gewährleistet werden.

Hinsichtlich der M&A-Transaktionen im Technologiesektor sind jedoch gewisse Besonderheiten zu beachten. Das im folgenden Ausgeführte gibt einen Grobüberblick über diese:

Zwar unterliegt ein technologiegetriebener M&A-Deal den gleichen Regeln wie normale Transaktionen, jedoch sind einigen Phasen des M&A-Prozesses besondere Bedeutung zuzumessen. Besonders wichtig und unabdingbar ist es, das Geschäftsmodell des zu erwerbenden oder zu veräuβernden Unternehmens zu spezifizieren, sowie die entsprechenden Kernpunkte des Käuferinteresses konkret zu bestimmen. Sie bilden den Ausgangspunkt für die weitere Vorgehensweise.

Die Analysierung des Geschäftsmodells ist deshalb von so groβer Bedeutung und genieβt gerade bei M&A-Transaktionen im Technologiebereich einen sehr groβen Stellenwert, da hier eine genaue Bestimmung der zu Grunde liegenenden Technologie, der Art der Güter (v.a. immaterielle Rechtsgüter) und sowohl das Bewusstsein als auch die Kenntnis, dass Rechte und Daten Dritter (v.a. Lizenzen) vorliegen, die für die Spezifikation der rechtlichen Grundlagen und der rechtlichen Vorgehensweise unerlässlich sind.

Die Kernpunkte des Käuferinteresses bestimmen im Weiteren sowohl die konkrete Wahl des Transaktionstypes, hier liegen zwei Grundtypen (High-Tech Deals, Low-Tech Deals) vor, als auch die konkrete Transaktionsstruktur (Share Deal, Asset Deals), welche widerrum eine entsprechende Risikokontrolle während des Akquisitionsprozessen ermöglichen.

Ausgangspunkt: Käuferinteresse

High-Tech Deals

Low-Tech Deals

Erwerb der Technologie und der zugehöriger Immaterialgüterrechte

  • Vorliegen komplexer Technologien
  • Vorliegen von Immaterialgüterrechten
  • Vorliegen von Lizenzverhältnisse und Rechte Dritter
Erwerb des Humankapitals mit dem entsprechenden Fachwissen, den vorliegenden Daten, sowie das Ansehen des Unternehmens am Markt

  • Arbeitnehmer mit entsprechendem Know-How
  • Kein Schutz durch Immaterialgüterrechte
  • Vorliegen von Kundendaten
  • Ansehen und Ruf des Unternehmens

Transaktionstruktur
2 Möglichkeiten

Share Deal

Share Deal

Erwerb aller Rechte und Pflichten des Zielunternehmens

  • Keine separate Übertragung der Immaterialrechtsgüter erforderlich
  • i.d.R. direkter Zugang zu allen Verträgen (Überprüfung etwaiger Vorbehalte im DD)

Evtl. separate Abtretung von einzelnen Immaterialgüterrechten an den Käufer erforderlich
 

Mitarbeiterbindung durch Übergang der Arbeitsverhältnisse und Aufrechterhaltung der Unternehmensidentifkation

  • Zugang zu den Verträgen

Asset Deal

Asset Deal

Erwerb eines Geschäftsbereichs oder einzelner Vermögenswerte

  • Separate Übertragung immaterieller Güterrechte erforderlich
Erwerb eines Geschäftsbereichs oder einzelner Vermögenswerte

  • Separate Übertragung von Daten, Marken,.. erforderlich

M&A Transaktionen im Technologiesektor weisen ein gewisses Risikopotential auf, dass nicht unterschätzt werden sollte. Dahingehend zeigt sich, dass bereits die Phase der Due-Diligence, die für spanische Unternehmen im Rahmen einer M&A-Transaktion bereits ganz am Anfang erfolgt, eine der entscheidensten darstellt, da diese vor allem auf Grund ihrer hohe Sorgfaltsanforderungen einen umfassenden und nicht zu unterschätzenden Prozess darstellt. In dieser Phase sollte auch ein besonderes Augenmerk darauf gerichtet werden, ob die im Rahmen der M&A-Transaktion zu erwerbenden Software mit sog. Open-Source-Software (kurz OSS) entwickelt wurde. Damit sind einige Risiken verbunden, da die Software, die mit OSS entwickelt wurde selbst zu einer OSS werden kann und somit für jedermann zugänglich ist, oder aber dass bestimmte OSS-Lizenzen vorliegen, die zur Erlangung des Wertes der Software einen Verzicht des Erwerbers auf die Durchsetzung seiner Patenrechte erfordert. Damit kann eine nicht nur unerheblichen Reduzierung des Wertes der Zielsoftware miteinhergehen. Auch hier ist es daher unabdingbar und unbedingt erforderlich diese potenziellen Risiken zu erkennen und zu verstehen, um die entsprechenden rechtlichen Maβnahmen zu ergreifen.

Sabrina Hollweck

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

Karl H. Lincke, Partner der Kanzlei, hat Rechtswissenschaften studiert und ist auf Mergers & Acquisitions, Gesellschaftsrecht und TMT spezialisiert. Arbeitssprachen: Spanisch, Deutsch und Englisch. Bitte zögern Sie nicht Karl Lincke zu kontaktieren, wenn Sie eine Anfrage diesbezüglich stellen möchten.