Die Liberalisierung der Geschäftszeiten in Spanien
Das Gesetzesdekret 8/2014 vom 4. Juli regelt die Liberalisierung der Geschäftszeiten in Spanien sowie die Qualifizierung von Städten als Tourismusgebiete. Die autonomen Gemeinschaften können für ihre Stadtgebiete Tourismuszentren ausweisen. Eine ausreichende quantitative oder qualitative Konzentration an Unterkünften und turistischen Betrieben sowie die Anzahl an Zweitwohnsitzen sind dafür ausschlaggebend.