EuGH-Urteil über Rückerstattung der Erbschaftssteuer an Nichtansässige in Spanien
Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 3. September 2014 klargestellt, dass Spanien die Vorgaben des Gemeinschaftsrechts nicht erfüllt hat, da es nicht erlaubt, Unterschiede zwischen Nichtansässigen und Ansässigen bei der steuerlichen Behandlung der Erb- und Schenkungssteuer in Spanien zuzulassen und ungerechtfertigterweise zur Rückzahlung der vereinnahmten Beträge verpflichtet.
