Testamentsformen in Spanien: allgemeine oder besondere Testamente
Das Testament ist ein Rechtsakt, durch welchen der Verstorbene oder der Erblasser seine Güter, Rechte sowie Verbindlichkeiten verteilt. Die Voraussetzungen für derartige Verfügungen sind in allen Ländern verschieden; in Spanien werden diese durch das Zivilgesetzbuch geregelt, welches zwischen allgemeinen und besonderen Testamentsformen differenziert.