Die schuldhafte Insolvenz und die Haftung der Muttergesellschaft in Spanien
Während des Insolvenzverfahrens kann der Sechste Abschnitt („Sección Sexta“) oder auch Beurteilungsabschnitt der Insolvenz eröffnet werden, in dem sowohl festgelegt wird, ob die Insolvenz schuldhaft ist, wie auch die Haftung der Geschäftsführer. Wir prüfen die Möglichkeit, diese Haftung auf die Muttergesellschaft zu übertragen.