Die Kernpunkte und die Fristen der Insolvenzanmeldung in Spanien ergeben sich aus Artikel 5 des Insolvenzgesetzes (normativa concursal): Der Schuldner hat den Insolvenzantrag innerhalb von zwei Monaten ab dem Zeitpunkt zu stellen, in dem er von der Insolvenz Kenntnis erlangt hat oder erlangen musste.Kernpunkte der Insolvenz: Die KlassifizierungWenn der Schuldner seine Pflicht zur Insolvenzanmeldung innerhalb der angegebenen 2-monatigen Frist erfüllt, wird die Insolvenz als freiwillig eingestuft bzw. vom Schuldner selbst beantragt. Diese Insolvenzform bietet dem Schuldner eine Reihe von Vorteilen im Vergleich zur notwendigen Insolvenz, welche seitens eines Gläubigers oder einer Person mit einem berechtigten Interesse beantragt wird.Darstellung der freiwilligen InsolvenzDie freiwillige Insolvenz ist bei dem Handelsgericht des Sitzes des Schuldners anzumelden, wobei die Vertretung durch einen Prozessagenten erfolgt und anwaltlicher Beistand erforderlich ist. Zur Anmeldung werden unter anderem folgende Unterlagen benötigt:Bericht des rechtlichen und wirtschaftlichen Verlaufs des SchuldnersInventar- und ForderungsverzeichnisAuflistung der Gläubiger und der ArbeitnehmerJahresabschlüsse der letzten 3 Geschäftsjahre.Folgen einer verspäteten AntragsstellungKommt der Schuldner seiner Insolvenzanmeldungspflicht nicht innerhalb der gesetzlichen Frist nach, kann dies zur Folge haben, dass:Die Insolvenz durch einen Gläubiger als notwendige Insolvenz beantragt wirdPersönliche und vermögensrechtliche Verpflichtungen, nicht lediglich bzgl. des Schuldners selbst, sondern auch dessen Stellvertreter treffen.Die notwendige Insolvenz und die schuldhafte InsolvenzAllgemein erlöschen die vermögensbezogenen Geschäftsführungs- und Verwaltungsbefugnisse des Schuldners und gehen auf den Insolvenzverwalter über, wenn die Insolvenz als notwendig einzuordnen ist.Zudem normiert die Insolvenzregelung eine Reihe von Voraussetzungen, bei deren Vorliegen vermutet wird, dass die Insolvenz als schuldhaft einzuordnen ist. Unter den zahlreichen Anhaltspunkten, die zur Annahme dieser Insolvenzform führen können, sind folgende hervorzuheben:Der grobe Verstoß gegen BuchführungspflichtenDie Fälschung der im Zusammenhang mit der Insolvenzantragstellung vorgelegten UnterlagenDie Hinterführung von Vermögenswerten zum Nachteil der GläubigerDie Nichterfüllung der Insolvenzanmeldungspflicht.Die Folgen, die sich aus der Einordnung der Insolvenz als schuldhaft für die Geschäftsführer ergeben können, sind folgende:Ein 2 bis 15-jähriges Verbot fremdes Vermögen zu verwaltenDer Verlust etwaiger GläubigerrechteAls schwerwiegendste Folge, die vollumfängliche Haftung mit dem Privatvermögen für alle Verbindlichkeiten, die nicht vollständig aus der Insolvenzmasse befriedigt wurden, d.h. die Pflicht das Insolvenzdefizit auszugleichen.Angesichts dieses Haftungssystems, dem die Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften im Insolvenzfall unterworfen sind, ist es unerlässlich, dass sie jederzeit mit der größtmöglichen Sorgfalt handeln und ihr Handeln stets dem Gesellschaftswohl dient.Sollten Sie rechtlichen Beistand bei der Frage benötigen, wie man in Spanien einen Insolvenzantrag stellt, dann