tipos de testamento en españa

Die Errichtung eines eigenhändig geschriebenen Testaments in Spanien

In der spanischen Gesetzgebung werden grundsätzlich zwei Arten von Testamenten unterschieden: die allgemeinen und die besonderen Testamente. Das eigenhändig geschriebenen Testament ist an keinerlei Formerfordernisse gebunden. Probleme können bei der Bewertung der Gültigkeit des Testaments bestehen. Ausserdem kann die Testierfähigkeit des Testierenden zum Zeitpunkt der Errichtung angezweifelt werden. Es ist immer besser, die Form des in amtliche Verwahrung zu gebenden Testamentes zu verwenden.

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Vermögenswerte im Erbschaftsverfahren in Spanien

Wie werden im spanischen Erbschaftsverfahren Vermögenswerte gehandhabt? Das bewegliche Vermögen einer verstorbenen Person kann leicht ausfindig gemacht werden: Handelsregister, Register für Vermögenswerte. Notwendige Dokumente sind Vollmacht, Sterbeurkunde und Testament.

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Eintreibung von Geschäftsschulden in Spanien durch Zivil- oder Mahnverfahren

Die Durchsetzung von Ansprüchen und Schuldeintreibung in Spanien erfolgt in verschiedenen gerichtlichen Verfahren. Im Zivilverfahren müssen Zeit und Form der Beantragung beachtet werden. Im Mahnverfahren kann der Anspruchsinhaber das Verfahren initiieren. Vorlage von Wechseln und Schecks vor dem zuständigen Gericht zur Einleitung des Verfahrens durch den Anspruchsinhaber.

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Spanien lockt deutsche Anwälte

Mit den deutschen Urlauberströmen sind auch viele deutsche Anwälte nach Spanien gekommen. In Madrid wächst die Anzahl an deutschen Kanzleien erst in den letzten 10 Jahren. Kanzleien, die nur auf Immobilienrecht spezialisiert waren, wurden von der Wirtschaftskrise stark getroffen.

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