Einträge von Mariscal Abogados

Das Erbe eines Ausländers in Spanien

Ausländische Bürger, die einen Nachlass in Spanien erben, müssen das national anwendbare spanische Erbrecht kennen. Hier muss grundsätzlich zwischen dem Fall unterschieden werden, ob der Erblasser ein Testament aufgesetzt hat oder nicht. Das spanische Erbrecht wird von den Prinzipien der Einheit und Universalität des Erbes bestimmt.

Ist die Verurteilung von Dritten möglich, die aufgrund Veranlassung am Verfahren teilnehmen?

In Spanien können laut spanischem Zivilprozessrecht über die veranlasste Teilnahme (intervención provocada) Dritte, die weder Kläger noch Beklagter sind, zu einem Verfahren geladen werden. Die entscheidende Frage ist nun, ob diese dritten Personen verurteilt werden können, oder ob dies dem Grundgedanken der gesetzlichen Regelung widersprechen würde, weil die Klage sich nicht gegen diese Personen richtet.

Die Errichtung eines eigenhändig geschriebenen Testaments in Spanien

In der spanischen Gesetzgebung werden grundsätzlich zwei Arten von Testamenten unterschieden: die allgemeinen und die besonderen Testamente. Das eigenhändig geschriebenen Testament ist an keinerlei Formerfordernisse gebunden. Probleme können bei der Bewertung der Gültigkeit des Testaments bestehen. Ausserdem kann die Testierfähigkeit des Testierenden zum Zeitpunkt der Errichtung angezweifelt werden. Es ist immer besser, die Form des in amtliche Verwahrung zu gebenden Testamentes zu verwenden.

Eintreibung von Geschäftsschulden in Spanien durch Zivil- oder Mahnverfahren

Die Durchsetzung von Ansprüchen und Schuldeintreibung in Spanien erfolgt in verschiedenen gerichtlichen Verfahren. Im Zivilverfahren müssen Zeit und Form der Beantragung beachtet werden. Im Mahnverfahren kann der Anspruchsinhaber das Verfahren initiieren. Vorlage von Wechseln und Schecks vor dem zuständigen Gericht zur Einleitung des Verfahrens durch den Anspruchsinhaber.

Spanien lockt deutsche Anwälte

Mit den deutschen Urlauberströmen sind auch viele deutsche Anwälte nach Spanien gekommen. In Madrid wächst die Anzahl an deutschen Kanzleien erst in den letzten 10 Jahren. Kanzleien, die nur auf Immobilienrecht spezialisiert waren, wurden von der Wirtschaftskrise stark getroffen.