Die Erbschafts- und Schenkungssteuer in Katalonien (Spanien)

Am 30. Januar 2014 wurde das Gesetz Nr. 2/2014 im Amtsblatt der Regierung von Katalonien (DOGC) veröffentlicht. Dieses Gesetz betrifft Finanzmaβnahmen und ändert einige Bestimmungen des Gesetzes Nr. 19/2010, die die Erbschafts- und Schenkungssteuer regeln. Diese Änderungen finden Anwendung auf den steuerbaren Umsatz, der ab 1. Februar 2014 besteuert wird.

Dieses Gesetz umfasst eine Vielzahl von Änderungen der quantitativen Elemente der Steuerbeiträge. Davon ist insbesondere die Änderung hervorzuheben, die die Prozentsätze der einschlägigen Zuschläge betrifft. Insbesondere wird der Bonuszuschlag in Höhe von 99% für Ehegatten beibehalten, während es für den Rest der Verwandten ersten Grades (Abkömmlinge, die nicht älter als 21 Jahre alt sind) und zweiten Grades (Verwandte und Abkömmlinge) unterschiedliche Prozentansätze hinsichtlich der Steuerbemessungsgrundlage gibt. Für die Letztgenannten gilt der Bonuszuschlag in Höhe von 99% auf Erbschaft niedrigeren Wertes (Steuerbemessungsgrundlage bis zu 100.000 EUR). Ausserdem wird eine Progression des Bonuszuschlags eingeführt, die dazu führt, dass, je niedriger der Wert der Steuerbemessungsgrundlage ist, desto höher ist der Bonuszuschlag. Auf diese Weise kommt es zur Umsetzung des Beschlusses Nr. 323/X des katalonischen Parlaments vom 27. September 2013 über die allgemeine politische Orientierug der Regierung. In diesem Beschluss wird die Regierung aufgefordert, die Steuerregulierung so zu reformieren, dass die Steuerprogressivität gefördert und Steuereinnahmen erreicht werden, die vor der zuletzt durchgeführten Reform der Steuerbeiträge erhalten wurden.

Andererseits ist Folgendes zu berücksichtigen: Obwohl der Bonuszuschlag für ein Familienunternehmen weiterhin besteht, umfasst seine Anwendung die wesentliche Reduktion anderer in der Steuer vorgesehener Bonuszuschläge.

Dieses neue Szenario veranlasst die Steuerpflichtigen, weitere Alternativen von Vermögensübetragung, Schenkung und Erbfolge zu prüfen und zu beurteilen, welche Verfahrensschritte in finanzieller Hinsicht am steuereffizientesten sind.

Dieser Beitrag ist nicht als rechtliche Beratung zu verstehen.

Mariscal Abogados ist eine internationale, multidisziplinäre Kanzlei mit einschlägiger Erfahrung in unterschiedlichen Rechtsgebieten. Unsere Arbeitssprachen sind: Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch. Wenn Sie weitere Fragen haben Kontaktieren Sie uns.