Der Privatvertrag über den Erwerb und die Veräußerung von Aktien im Marktsegment BME Growth: Rechtsrahmen und Meldepflichten

Im dynamischen Umfeld der Finanzmärkte stellt sich der Aktienhandel durch den Abschluss von privaten Kaufverträgen als eine effiziente Alternative zum Wertpapierhandel auf dem Sekundärmarkt dar, insbesondere auf Plattformen wie BME Growth (*). Dieser Mechanismus bietet Flexibilität und Diskretion, gleichwohl unterliegt er einem strengen rechtlichen Rahmen, welcher Transparenz, Marktintegrität und Anlegerschutz sicherstellen soll.

Im Folgenden werden wir die wichtigsten Aspekte dieser Vorgänge sowie die damit einhergehenden Meldepflichten erörtern, die im Rahmen der EU-Verordnung 596/2014 über Marktmissbrauch, des Gesetzes 6/2023 vom 17. März über die Wertpapiermärkte und Wertpapierdienstleistungen, des Rundschreibens 3/2020 für das Segment BME Growth von BME MTF Equity sowie der Artikel 44, 56 und 57 des Königlichen Erlasses 814/2023 geregelt sind. 

Der private Kaufvertrag über Wertpapiere: Ein spezialisiertes Rechtsinstrument

Der private Kaufvertrag über Wertpapiere ist eine bilaterale Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer, welche außerhalb des offiziellen Handelssystems getroffen wird. Dieses rechtliche Konstrukt erfasst die wesentlichen Bedingungen der Transaktion, wie beispielsweise den Kaufpreis, die Anzahl der übertragenen Aktien, das Liquidationsdatum und jedes anderweitig relevante Detail. Im Unterschied zu den Transaktionen, die an der Börse abgewickelt werden, erfordert diese Art des Vertragsabschlusses keine Vermittlung durch einen geregelten Markt. Dies eröffnet den Parteien eine erweiterte Autonomie bei der Aushandlung der Vertragsbedingungen.

Ungeachtet dessen müssen die ausgehandelten Vertragsbedingungen zur Notierung an einem geregelten Markt zugelassen sein, wie das Marktsegment BME Growth, und die Vertragsabwicklung muss im Einklang mit den rechtlichen Vorschriften erfolgen. Insbesondere das Rundschreiben 3/2020 des Segments BME Growth von BME MTF Equity sowie die Artikel 44, 56 und 57 des Königlichen Erlasses 814/2023, welche die Besonderheiten für die Registrierung dieser Übertragungen regulieren, gewährleisten die Transparenz und die Integrität des Vorgangs.

Meldepflichten: Transparenz und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

Fundamental für den privaten Aktienkaufvertrag ist die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Meldepflichten an dem geregelten Markt. Sie dienen der Wahrung der Markttransparenz und der Verhinderung von Insider-Handel und obliegen sowohl den beteiligten Parteien als auch, soweit erforderlich, der Emittentin der Wertpapiere.

Mitteilung durch Gesellschafter und bedeutende Aktionäre

Repräsentieren Geschäftsführer einer Gesellschaft oder Aktionäre mit signifikanten Anteilen, in der Regel mindestens 5 % des Stammkapitals, eine Vertragspartei, besteht eine Verpflichtung, dies dem geregelten Markt zu melden. Die Meldung sollte alle wesentlichen Details wie die Anzahl der übertragenen Aktien, den Kaufpreis, das Transaktionsdatum und die resultierende Beteiligungsquote umfassen.

Mitteilung durch die Parteien der Emittentin

Die Gesellschaft, deren Aktien Teil der Transaktion sind, muss den Markt über den Vertragsabschluss informieren, soweit mit der Transaktion eine wesentliche Änderung der Aktionärsstruktur einhergeht. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Erwerb oder die Veräußerung von Anteilen die Kontrolle über die Gesellschaft oder die Verteilung des Stammkapitals beeinträchtigen könnte.

Fazit

Der private Aktienkaufvertrag im Marktsegment BME Growth ist ein wertvolles Konstrukt für Investoren, die ihre Geschäfte mit Flexibilität und Diskretion abwickeln möchten. Allerdings ist die Ausführung an die strikte Einhaltung der Meldepflichten gebunden und erfordert fundamentale Kenntnisse des geltenden Rechtsrahmens. Die Beratung durch spezialisierte Fachkräfte im Handelsrecht und Wertpapiermarkt wird daher dringend empfohlen, um die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen zu gewährleisten und das Risiko derartiger Transaktionen zu minimieren.

(*) BME Growth ist ein spanisches Börsensegment, welches von spanischen Börsen und Märkten (Bolsas y Mercados Españoles, BME) verwaltet wird; Die Plattform wurde für Unternehmen mit Wachstumspotenzial konstruiert, die ihr Wachstum durch die Börse finanzieren möchten. Der Markt wurde für jene Unternehmen geschaffen, die den Marktanforderungen der spanischen Börse nicht entsprechen – wie der IBEX 35 –, aber dennoch entsprechendes Kapital benötigen, um ihr Wachstum zu fördern.

Wenn Sie weitere Informationen zum privatschriftlichen Vertrag über den Erwerb und die Veräußerung von Aktien im Marktsegment BME Growth benötigen,

Dieser Beitrag is nicht als Rechtsberatung zu verstehen

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