Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen aus Nicht-EU-Staaten in Spanien
Das Erwirken eines stattgebenden Urteils in einem Staat außerhalb der Europäischen Union stellt lediglich den ersten Schritt dar. Um diese Entscheidung in Spanien durchzusetzen und eine Forderung erfolgreich beizutreiben, ist ein Anerkennungs- und Vollstreckbarerklärungsverfahren vor spanischen Gerichten erforderlich. Dieser Beitrag erläutert den maßgeblichen Rechtsrahmen, das zuständige Gericht sowie die zentralen Voraussetzungen für eine effektive Vollstreckung.
