Öffentliche Auftragswesen

Modifikation von Ausschreibungsbedingungen in öffentlich-rechtlichen Vergabeverfahren in Spanien

In öffentlich-rechtlichen Vergabeverfahren in Spanien richten sich die späteren Vertragsbedingungen grundsätzlich nach den zu Beginn des Vergabeverfahrens veröffentlichen Ausschreibungsbedingungen. Eine Modifikation ist nur in Ausnahmefällen möglich. Im Einzelfall empfiehlt sich daher vor Teilnahme immer eine sorgfältige Prüfung der Ausschreibungsbedingungen. Eine Anfechtung unterliegt einer strengen Frist, welche immer zu beachten ist.

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Die öffentliche Ausschreibung im Verhandlungsverfahren in Spanien

Die öffentliche Ausschreibung im Verhandlungsverfahren in Spanien

Das spanische Gesetz über das öffentliche Auftragswesen regelt mehrere Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags durch einen öffentlichen Auftraggeber. Eines dieser Verfahren ist das Verhandlungsverfahren, das den Bewerbern die Möglichkeit gibt, mit der Verwaltung zu den Bedingungen zu verhandeln, die in den Vorgaben für die jeweilige öffentliche Ausschreibung festgelegt sind.

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öffentliche Ausschreibung Spanien

Die Einbeziehung der Zahlungsfähigkeit mit den Mitteln Dritter in öffentlichen Ausschreibungen

Bevor sie sich an einer öffentlichen Ausschreibung in Spanien beteiligen, müssen sich die Bieter über die gesetzlichen Bestimmungen informieren, die sie einhalten müssen. Unter anderem setzt das Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge die Akkreditierung ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Solvenz voraus. Diese in den Ausschreibungsunterlagen genannte Bedingung kann mit eigenen Mitteln des Bieters oder mit Mitteln eines Dritten erfüllt werden.

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