Durch das Immobilienrecht werden Immobiliengeschäfte von Grundeigentum und Immobilien sowie deren dingliche Rechte geregelt, z.B. der Kauf von Immobilien und Immobiliengesellschaften, Mietverträge. Mit dem Stadtplanungsrecht werden die Stadtplanung, die Raumordnung und die Grundstücksverwertung geregelt sowie die Rechte und Verpflichtungen des Grundstückseigentümers festgelegt.

36 2022 Unterlassungsklage Wohnungseigentümergemeinschaften Spanien

Rechtsmittel für Wohnungseigentümergemeinschaften in Spanien: Die Unterlassungsklage

Gegen störende oder zahlungsunfähige bzw. säumige Miteigentümer oder Bewohner in Spanien sieht das spanische Wohnungseigentumsgesetz zwei konkrete Maßnahmen vor, auf die die Eigentümergemeinschaft zurückgreifen kann. Eine davon ist die Unterlassungsklage.

35 2022 Die Anfechtbarkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft

Kann man Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft anfechten?

Der Eigentümer, der der Ansicht ist, dass ein Beschluss der Versammlung der Eigentümergemeinschaft, der er angehört, seine Interessen eindeutig beeinträchtigt oder ihm durch diesen ein schwerwiegender Schaden droht, kann diesen gerichtlich anfechten.

Rechtsmittel für Wohnungseigentümergemeinschaften: Das besondere Mahnverfahren

Gegen störende oder säumige Miteigentümer oder Bewohner sieht das spanische Wohnungseigentumsgesetz zwei konkrete Maßnahmen vor, auf die eine Eigentümergemeinschaft zurückgreifen kann. Eine davon ist das besondere Mahnverfahren.

Wohnungseigentümergemeinschaft Spanien

Die Wohnungseigentümergemeinschaft in Spanien

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft wird durch Aufteilung eines Grundstücks auf mehrere Eigentümer begründet. Die Ausgestaltung des Rechts durch den Titel und seine Regelung durch Satzung oder Geschäftsordnung ermöglicht es jedoch, die individuellen Bedürfnisse jeder Eigentümergemeinschaft zu berücksichtigen.

Kapitalertragssteuer Spanien

Wichtige Neuerung der Kapitalertragssteuer in Spanien

Das Gesetz Real Decreto-ley 26/2021 vom 8. November schafft neue Regelungen zur Anpassung der Kapitalertragssteuer in Spanien (IIVTNU). Besonders hervorzuheben sind Art. 104 Abs. 5 des Gesetzes zur Regelung des Kommunalhaushaltes (der einen neuen Möglichkeit der Steuerbefreiung einführt) und Art. 107 (der zwei neue Berechnungsmethoden als Grundlage für die Besteuerung von Kapitalerträgen festlegt).

Elemente Mietvertrags Kaufoption

Wesentliche Elemente des Mietvertrags mit Kaufoption in Spanien

Der Mietvertrag mit Kaufoption ist ein atypischer Vertrag in Spanien. Sowohl für Mieter als auch für Vermieter ist es wichtig, dass sie die grundlegenden Elemente, Vor- und Nachteile kennen.

Mietvertrag mit Kaufoption

Der Immobilienmietvertrag mit Kaufoption

Der Mietvertrag mit Kaufoption ermöglicht die Vermietung einer Immobilie für einen bestimmten Zeitraum und räumt dem Vermieter am Ende dieses Zeitraums das Recht ein, die Immobilie zu einem vorher festgelegten Preis zu kaufen.

Anzahlungsvertrag

Der Anzahlungsvertrag bei Immobilientransaktionen in Spanien

Damit der Anzahlungsvertrag für beide Parteien gültig und bindend ist, müssen verschiedene Kaufbedingungen festgehalten werden. Dies sind zum Beispiel der Preis, die Zahlungsart und –mittel, der Zustand der Immobilie, tatsächlich, im Register und in den Behörden. Ferner werden die Aufteilung der Kosten und Steuerpflichten der Transaktion geregelt. Unser Experte in Immobilienrecht, Nicolás Melchior, erklärt dies im folgenden Beitrag:

Die rechtliche Regelung der börsennotierten Immobilienaktiengesellschaften (SOCIMI)

Die rechtliche Regelung der börsennotierten Immobilienaktiengesellschaften (SOCIMI)

2009 wurde mit dem Ziel, den Immobilienmarkt anzukurbeln, die Rechtsfigur der SOCIMI geschaffen. Dabei handelt es sich um börsennotierte Aktiengesellschaften, deren hauptsächlicher Unternehmensgegenstand der Erwerb, die Vermarktung und die Sanierung von zur Vermietung bestimmten städtischen Immobilien ist.

construcción

Verantwortung der Bauträger gegenüber Eigentümern und Nutzern

Artikel 17.1 BauOG „Verantwortlichkeiten und Garantien“ regelt die zivilrechtliche Verantwortung der am Bauprozess Beteiligten sowie die Fristen für deren Bearbeitung.