Das Verwaltungsorgan einer Gesellschaft in SpanienIn Spanien legt das Gesetz über die Kapitalgesellschaften bestimmte Anforderungen für die Ernennung zum Geschäftsführer fest, wie zum Beispiel die Rechtsfähigkeit oder dass keine Unvereinbarkeiten vorliegen dürfen. Trotzdem sind weder die spanische Staatsangehörigkeit noch ein Wohnsitz in Spanien notwendig dafür, dass eine Person, einheimisch oder ausländisch, dieses Amt bekleiden darf.Weiterlesen
Spanien als Vorreiter der Digitalisierung: Rechtliche Neuerungen im Notariats-, Register- und UnternehmensbereichDurch das Gesetz 11/2023 können fortan Gesellschaften mit beschränkter Haftung (mit Geldeinlage) vollständig in einem online durchgeführten Verfahren gegründet werden, wodurch das Verfahren der Unternehmenseintragung in Spanien deutlich vereinfacht wird.Weiterlesen
Was versteht man unter Risikokapital bzw. Venture Capital?Das Risikokapital, auch bekannt als Venture Capital, ist eine fundamentale Finanzierungsquelle für aufstrebende Unternehmen, welches zu ihrem Erfolg in Bezug auf Wachstum, Innovation und Schaffung von Arbeitsplätzen beiträgt.Weiterlesen
Temporäre Unternehmenszusammenschlüsse, eine Formel für den Markteintritt in SpanienDer Eintritt ausländischer Unternehmen in den spanischen Markt erfolgt häufig durch die Zusammenarbeit mit lokalen Unternehmen. Diese Kooperation bietet interessante Vorteile, wie z.B. die Reduzierung von Kosten und Risiken, die mit der Expansion ausländischer Unternehmen verbunden sind. In diesem Sinne können sich die Unternehmen für eine Struktur entscheiden, die als zeitlich begrenzte Joint Venture (UTE) angesehen wird und deren rechtlicher Rahmen durch das Gesetz 18/1982 vom 26. Mai 1982 geregelt ist.Weiterlesen
Änderungen der spanischen HandelsregisterverordnungDie Änderungen der spanischen Handelsregisterverordnung fördern die Digitalisierung, Transparenz und Präzision der Eintragungsverfahren und schaffen damit einen modernen Rechtsrahmen für das Gesellschaftsrecht.Weiterlesen
Neues Gesetz über strukturelle Änderungen von Handelsgesellschaften in SpanienDas königliche Gesetzesdekret 5/2023 enthält neue Vorschriften gegenüber dem Gesetz 3/2009 und führt gemeinsame Bestimmungen für alle strukturellen Änderungen sowie spezifische Anpassungen für jede Art von Vorhaben ein.Weiterlesen
Anwaltskanzleien als Treuhänder bei UnternehmenstransaktionenAnwaltskanzleien spielen eine zentrale Rolle als Treuhänder. Sie bieten Flexibilität, Sicherheit, Vertrauen und Kosteneinsparungen bei Business-to-Business-Transaktionen im Vergleich zu Banken oder Notaren.Weiterlesen
Rechtliche Pflichten bei der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen in SpanienDie Veräußerung von Gesellschaftsanteilen in Spanien ist eine Möglichkeit, um Liquidität zu erhalten und die Beteiligungsstruktur eines Unternehmens zu verändern. Es ist jedoch wichtig, vor der Durchführung der Transaktion bestimmte rechtliche Aspekte zu berücksichtigen, um zukünftige Probleme zu vermeiden.Weiterlesen
Der Gemeinschaftsfinanzierungsvertrag und seine RegulierungDer Gemeinschaftsfinanzierungsvertrag, geregelt durch das spanische Handelsgesetzbuch, erlaubt es den Investoren, gemeinsam wirtschaftliche Tätigkeiten mit voller Transparenz hinsichtlich der übernommenen Risiken vorzunehmen, ohne dass sie sich formell am Gesellschaftsvermögen des Unternehmens beteiligen müssen.Weiterlesen
Wann ist die Präsenz eines ausländischen Unternehmens in Spanien erforderlich?Wenn ein ausländisches Unternehmen seine Haupttätigkeit in Spanien ausübt, muss es eine Präsenz im Land haben, was durch die Gründung einer Tochtergesellschaft, einer Zweigniederlassung, einer Geschäftsstelle oder den Erwerb eines bestehenden Unternehmens geschehen kann. Jede Option hat ihre eigenen rechtlichen und steuerlichen Anforderungen und die Wahl hängt von den Bedürfnissen und Zielen des Unternehmens ab.Weiterlesen