Die Insolvenz, der Konkurs oder der Bankrott entsteht dann, wenn ein Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Auf die Erklärung der Insolvenz folgt ein Konkursverfahren. Eine unternehmerische Restrukturierung tritt dann auf, wenn sich ein Unternehmen wirtschaftlich in einer schwieriegen Lage befindet, und die oberste Führungsebene entscheidet, die interne und externe Unternehmensstruktur zu verändern.

21 2023 Die Anfechtung von Gläubigerlisten

Kernfragen bei der Anfechtung von Gläubigerlisten in Spanien

Die Anfechtung von Gläubigerlisten ist ein juristisches Mittel, bei dem eine Partei die Aufnahme oder den Ausschluss von bestimmten Gläubigern in die beziehungsweise von der Liste im Insolvenzverfahren bestreitet.

26 2023 Rechtmäßige Lokalisierung von Schuldnern

Rechtmäßige Lokalisierung von Schuldnern in Spanien: Wesentliche Überlegungen

Wenn ein Schuldner spurlos verschwindet, ist es unumgänglich, rechtliche Schritte einzuleiten, um seinen Aufenthaltsort zu ermitteln. In diesem Artikel bieten wir Ihnen einen Leitfaden, wie Sie einen Schuldner auf rechtmäßige Weise lokalisieren können.

Umstrukturierungspläne in Spanien

Gesetz 16/2022: Umstrukturierungspläne in Spanien oder UPs

Der Schuldner kann Verhandlungen über einen Plan der Restrukturierung des Unternehmens in Spanien beginnen, wenn er sich in Insolvenz befindet oder diese unmittelbar bevorsteht oder hinreichend wahrscheinlich ist.

50 2022 Einberufungspflicht der Geschäftsführer nach der Insolvenzreform

Auswirkungen der Insolvenzreform auf die Einberufungspflicht der Geschäftsführer

Das Gesetz 16/2022 zur Reform des Insolvenzgesetzes trat am 26. September 2022 in Kraft. Das neue Gesetz stellt eine wesentliche Änderung des Insolvenzrechts in Spanien mit dem Ziel der Verhinderung der Auflösung und Abwicklung der von der Pandemie und der Inflation betroffenen Unternehmen dar.

25 2022 Internationale Zuständigkeit in Insolvenzsachen

Die internationale Zuständigkeit in Insolvenzsachen

Es wird zwar vermutet, dass der Sitz der Gesellschaft auch gleichzeitig den Mittelpunkt der Interessen der Gesellschaft darstellt, aber die Gerichte lassen einen Gegenbeweis dieser Vermutung durch die Gläubiger zu.

52 2022 Das Insolvenzverfahren ohne Masse

Insolvenzverfahren ohne Masse, früher Eilinsolvenzverfahren

Bei der Sonderform der Insolvenz ohne Vermögen können Gläubiger, die mindestens 5 % der Verbindlichkeiten halten, beim Richter die Bestellung eines Insolvenzverwalters beantragen, der einen Bericht erstellt. Die Gläubiger, die den Antrag stellen, tragen die Gebühren des Insolvenzverwalters.

46 2022 Gesetz 16/2022, zur Reform des Insolvenzrechts in Spanien

Neuerungen zum Gesetz 16/2022 zur Insolvenzrechtsreform in Spanien

Das Gesetz 16/2022 zur Reform des Insolvenzgesetzes trat am 26. September 2022 in Kraft. Das neue Gesetz stellt eine wesentliche Änderung des Insolvenzrechts in Spanien mit dem Ziel der Verhinderung der Auflösung und Abwicklung der von der Pandemie und der Inflation betroffenen Unternehmen dar.

Aussetzung wegen Verlusten

Zeitweise Aussetzung des Auflösungsgrundes wegen Verlusten

Mit dem Ziel die Folgen der globalen Pandemie zu bewältigen, die die Weltwirtschaft in Schach gehalten hat, hat die spanische Regierung die Aussetzung von Auflösungsgründen angeordnet. Dies tut sie durch den Artikel 13 des Gesetzes 3/2020 vom 18. September.

34 2022 Restrukturierungspläne Spanien

Restrukturierungspläne in Spanien: Schlüssel zur Konkursreform

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1023 werden Reformen im Insolvenzbereich eingeführt, um flexible und wirksame Instrumente zur Verbesserung der Insolvenzverfahren bereitzustellen und den Erhalt lebensfähiger Unternehmen in Spanien zu erleichtern. Restrukturierungspläne sind eines der Schlüsselelemente.

32 2022 Ende des Insolvenzmoratoriums für Schuldner

Ende des Insolvenzmoratoriums in Spanien: Folgen für die Schuldner

Das Insolvenzmoratorium, das in Spanien seit dem 14. März 2020 gilt und mehrfach verlängert wurde, endet am 30. Juni 2022.