Neue Vorschriften für Verbraucherkreditanbieter: Registrierungs- und Aufsichtspflicht

In den letzten Jahren hat der Verbraucherkreditmarkt in Europa ein erhebliches Wachstum erfahren. Um einen transparenteren, sichereren und faireren Markt sowohl für Verbraucher als auch für Kreditgeber zu gewährleisten, hat das Europäische Parlament eine Reihe von Rechtsreformen durchgeführt, die neue Anforderungen an die rechtmäßige Tätigkeit in diesem Sektor festlegen.

Die Richtlinie (EU) 2023/2225 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Oktober 2023 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/48/EG (die Richtlinie) ist am 19. November 2023 in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten müssen sie jedoch erst bis zum 20. November 2025 umsetzen und bis zum 20. November 2026 effektiv anwenden.

Anforderungen an Verbraucherkreditgeber und -kreditvermittler

  • Registrierung und Aufsicht: Unter den wichtigsten Neuerungen der Richtlinie ist eine wesentliche Maßnahme hervorzuheben, die alle Anbieter und Vermittler von Verbraucherkrediten betrifft. Nach der Umsetzung der Richtlinie in Spanien werden Kreditgeber und Kreditvermittler den entsprechenden Anerkennungsverfahren und den von der spanischen Zentralbank eingerichteten Registrierungs- und Aufsichtsmechanismen unterliegen. Dies bedeutet, dass viele Nichtkreditinstitute eine Zulassung bei der Banco de España anfordern und/oder sich bei ihr registrieren lassen müssen, um ihre Tätigkeit ausüben zu können.  Diese Anforderung gilt nicht für Kreditinstitute, Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute, die bereits speziellen Vorschriften unterworfen sind.
  • Prüfung der Kreditwürdigkeit von Verbrauchern: Vor der Kreditvergabe muss der Kreditgeber die finanzielle Leistungsfähigkeit des Antragstellers prüfen, um sicherzustellen, dass dieser den Darlehensverbindlichkeiten nachkommen kann. Dazu gehört der Nachweis eines sicheren und zur Deckung der vereinbarten Rückzahlungsraten ausreichenden Einkommens.
  • Vorvertragliche Informationspflichten: Der Kreditgeber muss dem Verbraucher vor der Vertragsunterzeichnung unentgeltlich klare und verständliche Informationen über die Darlehensbedingungen zur Verfügung stellen. Dazu gehören der Gesamtbetrag, die Laufzeit des Vertrags, der effektive Jahreszins und alle sonstigen anfallenden Kosten.
  • Rücktrittsrecht: Der Verbraucher hat die Möglichkeit, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Vertragsunterzeichnung vom Vertrag zurückzutreten, ohne sich rechtfertigen oder eine Vertragsstrafe zahlen zu müssen.
  • Transparenz bei Provisionen und Gebühren: Darlehensgeber und Vermittler müssen den Verbraucher über alle von ihnen erhobenen Provisionen informieren.
  • Verpflichtung, im Interesse des Verbrauchers zu handeln: Es dürfen keine ungeeigneten Finanzprodukte oder Produkte empfohlen werden, die die eigenen Interessen gegenüber denen des Verbrauchers bevorzugen.
  • Transparente Werbung: Jegliche Werbung für Verbraucherkreditverträge muss klar und eindeutig und darf nicht irreführend sein; sie muss die wesentlichen Informationen wie den Zinssatz, den effektiven Jahreszins und alle sonstigen relevanten Kosten enthalten.
  • Beaufsichtigung und Sanktionen: Die Kreditgeber unterliegen der Aufsicht durch die Regulierungsbehörden, die die Einhaltung der geltenden Vorschriften und des Verbraucherschutzes sicherstellen.

Fazit  

Die Auswirkungen dieser Verordnung werden insbesondere in Ländern wie Spanien zu spüren sein, wo die Vergabe von Verbraucherkrediten durch Nichtkreditinstitute bisher nicht als geschützte Tätigkeit galt. Diese Flexibilität ermöglichte es Unternehmen ohne Banklizenz, relativ einfach Verbraucherkredite anzubieten.

Die neue Richtlinie zielt darauf ab, die Transparenz der Finanzmärkte zu erhöhen und die Verbraucher vor missbräuchlichen Praktiken zu schützen. Neben der Sicherstellung der Rechtskonformität wird diese Verordnung auch dazu beitragen, das Vertrauen der Verbraucher in das Finanzsystem zu stärken.

Kreditgeber und Verbraucherkreditvermittler, die weiterhin in Spanien tätig sein wollen, müssen ihre Registrierungen und Zulassungen anpassen, um dies weiterhin tun zu können. Es ist daher ratsam, sich über die aktuellen Gesetzesänderungen auf dem Laufenden zu halten, um die Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen zu gewährleisten.

Wenn Sie weitere Informationen über die neuen Vorschriften für Anbieter von Verbraucherkrediten in Spanien benötigen,

Dieser Beitrag is nicht als Rechtsberatung zu verstehen

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