Grundlegende Änderungen durch das neue Telekommunikationsgesetz in Spanien

Das allgemeine Telekommunikationsgesetz in Spanien bezweckt eine Kostenreduzierung. Dies soll dadurch erreicht werden, dass die Anbieter den Empfangsbereich ihrer Netze erweitern und so über ein breites Ermessen für die Bestimmung der endgültigen Preise verfügen. Hierfür erleichtert das Gesetz den Ausbau von festen und mobilen Netzen neuer Generation sowie die Erweiterung ihres Empfangsbereichs. Es wird beabsichtigt, dass jeder spanische Haushalt über einen Internetanschluss mit einer Geschwindigkeit von mindestens 10 Megabit pro Sekunde (Mbps) im Jahr 2017 verfügt und dass drei Geschäftsjahre später die meisten Haushalte 30 Mbps und mindestens die Hälfte der Haushälte über einen Internetanschluss mit einer Geschwidigkeit von mehr als 100 Mbps verfügen.

Installation von ultraschnellen Netzen

Das neue Telekommunikationsgesetz gewährleistet das Recht jedes Nutzers, einen Internetzugang zu ultraschnellen Netzen zu haben. Dies setzt voraus, dass, wenn ein Einwohner den Anschluss zu ultraschnellen Netzen beuftragen möchte, die Nachbargemeinschaft den erforderlichen Aufwand zur reibungslosen Erbringung der Dienstleistung ermöglichen soll.

Enteignung von Dachterassen von Gebäuden

Eine der umstrittensten Fragen des Gesetzes ist die Möglichkeit, die die Telefonanbieter zur Enteignung von Dachterassen von Gebäuden ermächtigt, damit sie Antennen anbringen können. Dies ist nun auch ohne die Zustimmung der Stadtverwaltung möglich. Es ist nur die Zustimmung des Industrieministeriums einzuholen, worin ein spezielles Nutzungsrecht und dessen Inhaber bestimmt werden.

Andere Maβnahmen für die Erweiterung der Telekommunikationsnetze

Das neue Telekommunikationsgesetz sieht auβerdem Maβnahmen zur administrativen Vereinfachung vor. Unter diesen sind folgende hervorzuheben: die Abschaffung von Bau- und Umweltgenehmigungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen im privaten Haushalt. Die Bau- und Umweltgenehmigungen werden durch Erklärungen über Rechtsmäβigkeit und Ordnungsmäβigkeit des Ausbaus ersetzt.

Dieses neue Gesetz beabsichtigt, das Gesetz zur Gewährleistung der Einheit des Marktes durch sektorspezifische Regelungen zu ergänzen und zu stärken. Deshalb werden allgemeine technische Voraussetzungen für den Ausbau von Netzen eingeführt, wie z.B. spezielle Obergrenzen für die Einwirkung elektromagnetischer Felder im ganzen nationalen Gebiet. Dazu werden noch neue Koordinationsmechanismen und Zusammenarbeitsmaβahmen des Staates mit den autonomen Gemeinschaften und den lokalen Körperschaften zur Erleichterung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen entwickelt.

Fristen

Die neue Regelung setzt voraus, dass der Austausch des Anbieters unter Beibehaltung der Nummer (Übertragbarkeit) innerhalb einer Frist von einem Werktag erfolgen soll. Darüber hinaus wird der Zugang für behinderte Personen oder solche mit besonderen sozialen Bedürfnissen verbessert.

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen. 

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