Das neue Telekommunikationgesetz und der Datenschutz in Spanien

Das neue allgemeine spanische Telekommunikationsgesetz wurde im Mai 2014 verabschiedet. Unter anderem sind die Regelungen bezogen auf Datenschutz und „cookies“ nach der Rechtsordnung für IT-Recht in Spanien hervorzuheben. Die Datenschutzvorschriften gelten für die Daten, die aus den Etiketten von kommerziellen Produkten anhand von Identifiezierungsgeräten mit Funkfrequenzen (RFID) entstehen. Auch soll Nutzern mehr Information über Dateien und Computerprogramme (cookies), die in Computern und anderen Geräten zur Erleichterung der Navigation im Internet gespeichert werden, gegeben werden.

In Bezug auf cookies: Die Zustimmung des Empfängers auf die Behandlung von Daten via Speichermedien und Medien zur Wiedererlangung von Daten kann mit entsprechenden Einstellungen eines Browsers oder einer anderen Anwendung erlangt werden. Es ist nicht mehr erforderlich, dass der Empfänger eine ausdrückliche Handlung zum Zugang zu seiner Konfiguration vornimmt. Darüber hinaus unterliegt die Vornahme datenbezogener Handlungen ohne vorherige Zustimmung des Betroffenen einem Sanktionssystem. Es kann ein Kavaliersdelikt oder eine schwere Straftat bei wiederholter Zuwiderhandlung darstellen. Die Zuständigkeit für die Verhängung von Buβgeldern und die Auferlegung von Sanktionen liegt bei der spanischen Agentur für Datenschutz.

Schlieβlich wird der Anwendungsbereich von Verstöβen bezogen auf die Verwendung von cookies auf das Werbenetzwek und Bedienstete in gewissen Fällen ausgeweitet (im Einzelnen: bei der direkten Verhandlung mit dem Anbieter der Informationsgesellschaft über die Plazierung von Anzeigen im Service-Provider des Anbieters, im Werbenetzwerk oder wenn der Bedienstete keine geeigneten Maβnahmen getroffen hat, um die Einhaltung der datenschützenden Regelungen durch den Anbieter zu gewährleisten; immer wenn der Vertoβ auf die Installation von cookies nach Abtretung eines Raumes zurückzuführen ist).

Rechte der Endbenutzer

Das neue Gesetz verstärkt und bestimmt die Rechte des Endbenutzers, vor allem bezogen auf den Schutz seiner persönlichen Daten und seiner Privatspäre. Das auβergerichtliche Verfahren zur Streitbeilegung zwischen Anbietern und Endbenutzern vor dem Ministerium für Industrie, Energie und Tourismus wird aufrechterhalten. Es wird erwartet, dass die sektorspezifischen Regelungen im Rahmen dieses Gesetzes Vorrang vor den allgemeinen Regelungen zum Schutz der Verbraucher und Nutzer in den Fällen hat, wenn dies ausdrücklich nach dem Recht der Europäischen Union vorgesehen ist.

Im Folgenden werden einige der anerkannten Rechte der Endbenutzer dargelegt

  • Abschluss von Verträgen mit Anbietern, die Mindestanforderungen erfüllen sollen
  • Auflösung eines Vertrages zu jeder Zeit, auch ohne Sanktionen, wenn die vom Anbieter gestellten, vertraglichen Bedingungen geändert werden
  • Austausch des Anbieters innerhalb eines Werktages unter Beibehaltung der Nummern in der Mehrheit der Fälle
    Abmeldung bestimmter kostspieliger Dienstleitungen
  • Recht auf Kontinuität der Dienstleistung und auf automatische Entschädigung für jede Unterbrechung der Dienstleistung
  • Recht auf Wahl einer Zahlungsart unter den im Zahlungsverkehr üblichen Zahlungsarten
  • Recht auf kostenlosen Zugang zu den Notfall- Dienstleistungen
  • Recht auf eine detaillierte, klare und fehlerfreie Rechnung, die auch ohne Aufstellung der eigenen Posten angefordert werden kann
  • Recht auf Verhinderung automatischer Umleitung von Anrufen durch einen Dritten
  • Recht auf Verhinderung der Identifizierung der Telefonnummer, wenn man anruft oder Anrufe kriegt
  • Recht auf automatische Sperrung von unbekannten Anrufen
  • Recht auf einen kostenlosen Kundenservice, wobei die Sprach-Systeme nur zusätzlich sind
  • Recht auf Nicht-Empfang von automatischen, nicht von einer Person getätigten Anrufen oder geschäftliche Faxe ohne vorherige Zustimmung oder Belehrung
  • Recht auf Nicht-Empfang von unerwünschten Anrufen geschäftlicher Natur
  • Recht auf Versteckung von Verkehrsdaten, wenn diese nicht mehr erforderlich für die Durchführung einer Kommunikation sind
  • Recht auf Erscheinen oder Nicht-Erscheinen in den Kundenverzeichnissen
  • Es wird die universelle Dienstleistung reguliert. Darunter versteht man die Kombination aller Dienstleitungen, deren Erbringung für alle Endbenutzer mit einer bestimmten Qualität und zu einem erschwinglichen Preis garantiert ist, unabhängig vom geografischen Aufenthaltsort

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

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