Alternative Wege zum Energiehandel in Spanien

Die derzeitige Gesetzgebung in Spanien schreibt vor, dass Unternehmen den Status eines Gewerbetreibenden auf dem Energiemarkt haben müssen, um Energie an Dritte verkaufen oder weiterverkaufen zu können.

Der Status eines Gewerbetreibenden ist in Spanien mit einem Verfahren verbunden, das insbesondere für mittelständische Unternehmen und andere Marktteilnehmer langwierig und mühsam sein kann. Dies ist auf zwei grundlegende Notwendigkeiten zurückzuführen. Einerseits die Notwendigkeit, täglich personelle und technische Ressourcen einzusetzen, um die Tätigkeit ausüben zu können. Andererseits ist ein umfangreicher Kundenstamm erforderlich, der es rentabel macht, seinen Status als Marketingunternehmen zu erhalten.

Viele Unternehmen erwägen die Entwicklung und Realisierung einer Photovoltaikanlage, mit der sie Energie selbst verbrauchen und mit benachbarten Unternehmen teilen können.

Im Folgenden werden einige rechtliche Alternativen zur Kommerzialisierung von Energie in Spanien aufgezeigt, die eine wirksame gemeinsame Nutzung von Energie durch mehrere Unternehmen gewährleisten, ohne dass diese den Status eines Gewerbetreibenden haben müssen.

Der Eigenverbrauch als Alternative zum Energiehandel in Spanien

Dank der jüngsten Verordnung bietet der kollektive Eigenverbrauch vielen Unternehmen die Möglichkeit, ihre Energiekosten erheblich zu senken.

Im Großen und Ganzen findet sich die Regelung zum Eigenverbrauch im Gesetz 24/2013 vom 26. Dezember über den Elektrizitätssektor und im Königlichen Erlass 244/2019 vom 5. April, der die administrativen, technischen und wirtschaftlichen Bedingungen für den Eigenverbrauch von Strom regelt (RD 244/19).

Unter kollektivem Eigenverbrauch versteht man laut RD 244/2019 den Zusammenschluss mehrerer Energieverbraucher, die nach vorheriger Vereinbarung mit Strom aus verbrauchsnahen und damit verbundenen Erzeugungsanlagen versorgt werden.

Unternehmen, die an einer kollektiven Eigenverbrauchsregelung teilnehmen, müssen jedoch eine Reihe von Anforderungen erfüllen, wie z. B. eine bestehende Verbindungsleitung oder eine maximale Entfernung zwischen den Verbraucherunternehmen (mehr lesen).

Die Vertragsstruktur als Alternative zum Energiehandel in Spanien

Neben dem kollektiven Eigenverbrauch ist es manchmal aufgrund der Konfiguration und der vertraglichen Beziehung zwischen dem Eigentümer einer Photovoltaikanlage und Drittunternehmen möglich, dass mehrere Unternehmen von der Senkung der Stromkosten durch eine Photovoltaikanlage profitieren können.

Dies erfordert eine eingehende Untersuchung der Vertragsstruktur, ihrer Auswirkungen und einer für die potenziellen Verbraucher realisierbaren Kostenverteilung.

 

Um alternative Lösungen zu der Notwendigkeit, als Gewerbetreibender aufzutreten, anbieten zu können, ist es notwendig, die physischen und vertraglichen Merkmale der Unternehmen, die als Verbraucher in Frage kommen, eingehend zu untersuchen und einen alternativen Plan auszuarbeiten, der kosteneffizient und auf vertraglicher Ebene durchführbar ist.

In jedem Fall ist eine gute Beratung unerlässlich, da die Geldbußen für den Verkauf oder Weiterverkauf von Energie ohne den Status eines Gewerbetreibenden zwischen 6.000 und 6.000.000 Euro liegen.

Wenn Sie weitere Informationen über alternative Wege zum Energiehandel in Spanien wünschen, 

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen 

Irene Terrazas hat Rechtswissenschaften studiert und ist auf Energierecht, öffentliches Recht und kommerzielles Vertragsrecht spezialisiert. Arbeitssprachen: Englisch, Französisch und Spanisch. Kontaktieren Sie Irene Terrazas.