Verfahrensrecht in Spanien für Arbeitskonflikte
In allen arbeitsrechtlichen Konflikten schreibt das spanische Recht ein zwingendes Schlichtungsverfahren vor. Es gibt ein zwingendes Beschwerdeverfahren, wenn es sich gegen Verwaltungsinstitutionen richtet. Die Arbeitsstreitigkeiten können auch in einem Schiedsgericht geschlichtet werden. Die verfahrensrechtlichen Grundsätze sind Suche nach der materiellen Wahrheit, Schnelligkeit und Prozesskonzentration.