Das Insolvenzmoratorium in Spanien wird bis zum 30. Juni 2022 verlängert

Das königliche Gesetzesdekret 27/2021 vom 23. November (RDL 27/2021), wonach bestimmte wirtschaftliche Maßnahmen zur Unterstützung des Wiederaufbaus verlängert werden, legt unter anderem eine Verlängerung des Insolvenzmoratoriums und die Aussetzung des Auflösungsgrundes aufgrund von Verlusten fest.

Die Verlängerung dieser Maßnahmen, die seit der Verkündung des Notstands in Spanien am 14. März 2020 in Kraft waren, endete zum 31. Dezember 2021. Diese neue Verlängerung (die dritte) beabsichtigt, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Unternehmen zu mildern und zu begrenzen. Das Ziel der Regierung ist es das zukunftsfähige Unternehmen unter normalen Marktbedingungen auf diese Rechtsinstrumente zählen können, um ihre Tätigkeit und Beschäftigung aufrechtzuerhalten und über einen Handlungsspielraum verfügen, um ihr Vermögensgleichgewicht wiederherzustellen.

Folgen des Insolvenzmoratoriums in Spanien

Aussetzung des Auflösungsgrundes aufgrund von Verlusten

Die Notstandsmaßnahme des Ausschlusses negativer Ergebnisse bei der Ermittlung des gesetzlichen Auflösungsgrundes aufgrund von Verlusten wird verlängert. Demnach bleiben bezüglich der Ermittlung des Nettovermögens bei der Bewertung, ob ein Auflösungsgrund (wenn es weniger als die Hälfte des Stammkapitals beträgt) vorliegt, die Verluste der Betriebsjahre 2020 und 2021 unberücksichtigt.
Auf diese Weise müssen diejenigen Unternehmen, die in 2020 und 2021 Verluste erlitten haben, diese bei der Ermittlung zur Feststellung eines Auflösungsgrundes nicht berücksichtigen, wodurch in vielen Fällen die Pflicht des Geschäftsführers zur Beantragung der Gesellschaftsauflösung innerhalb der gesetzlichen Frist von 2 Monaten vermieden werden kann.

Insolvenzmoratorium

Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht des Schuldners wird bis einschließlich 30. Juni 2022 vorgesehen, auch wenn er sich in einer Insolvenzsituation befindet.

Ebenso ist es bis einschließlich 30. Juni 2022 nicht zugelassen, die von Gläubigern oder Beteiligten eingereichten erforderlichen Insolvenzanträge zu bearbeiten.

Dieses Insolvenzmoratorium begünstigt insolvenzgefährdete Unternehmen, für die die gesetzliche Frist von 2 Monaten zur Stellung eines Insolvenzantrages erst am 1. Juli 2022 zu laufen beginnt.

Teresa Ramos García

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

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