Das neue nationale Amt zur Koordination der internationalen Steuergesetzgebung in Spanien

Aufgrund des Beschlusses vom 13. März 2013 wurde die Schaffung des neuen Nationalen Amts für Internationale Steuergesetzgebung (ONFI) verabschiedet. Dieses trat am 1. April in Kraft.

Die Hauptfunktionen des ONFI folgen dem Jahresplan für Steuer- und Zollkontrolle 2013 und werden im Folgenden dargestellt: Die zentrale Planung der Realisierung und Aufstellung von einheitlichen Handlungskriterien und gemeinsamen Arbeitsmethoden in den Abteilungen mit Inspektionskompetenz.

Das ONFI ist mit Sitz in Madrid der Abteilung für Inspektion zugeschrieben. Es hat die Kompetenz im ganzen Staatsgebiet die Leitung, Verwaltung, Planung und operative Koordination bezüglich der internationalen Steuergesetzgebung durchzuführen und Impulse zu geben.

Das ONFI kann außerdem Inspektionshandlungen direkt oder in Zusammenarbeit mit anderen Gruppen durchführen. Außerdem kann es Berichte zur Unterstützung der Inspektionsorgane erstellen. Darüber hinaus ist das ONFI befähigt, Kontrollen mit der Steuerverwaltung anderer Länder zu koordinieren und daran teilzunehmen.

Arbeitsbereiche des ONFI

Die Arbeitsbereiche, in welchen das ONFI hauptsächlich zu tun hat, sind die folgenden:

  • Steuerzahlung von multinationalen Firmengruppen,
  • international verknüpfte Operationen oder Transferpreise, welche von Körperschaften, die zu multinationalen Gruppen gehören, festgelegt wurden,
  • Überprüfung der Transferpreise, im besonderen beim Export von immateriellen Vermögenswerten, 
  • Korrekte Steuerabgabe bei den Einkommen, welche von nicht in Spanien wohnhaften Personen erlangt wurden. 

Auch in Zusammenarbeit mit anderen Inspektionsorganen verfügt das ONFI über die Autorität, um Richtlinien für die Auswahl der Steuerpflichtigen aufzustellen, um Steuerberichte über diese Materie zu versenden und Vorschläge bezüglich Normen auszuarbeiten.

Dieser Beitrag ist nicht als rechtliche Beratung zu verstehen. 

Die Dienstleistungen von Mariscal & Abogados im Steuerbereich beinhalten unter anderem die Beratung zur lokalen Besteureung in Spanien, internationalen Steuern sowie Verrechnungspreisen. Bitte zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, wenn Sie eine Anfrage diesbezüglich stellen möchten.