Das Recht der Gesellschafter auf Ausscheiden aus Kapitalgesellschaften in Spanien

Im BOE (Äquivalent des Bundesgesetzblattes) vom 23. Juni wurde das Gesetz 1/2012 vom 22. Juni zur Vereinfachung der Informations- und Dokumentationspflichten bezüglich Fusionen und Teilungen von Kapitalgesellschaften veröffentlicht, das eine Serie von Neuerungen und Änderungen aufnimmt, die das Gesetz der Kapitalgesellschaften betreffen.

Besonders hervorzuheben sind Änderungen des Rechts auf Ausscheiden eines Gesellschafters, sollte die Gesellschaft beschließen, keine Gewinne auszuschütten.

Anzuwendende Regelung seit dem 2. Oktober 2011

Das Gesetz 25/2011 vom 1. August über die partielle Reform des Gesetzes der Kapitalgesellschaften und mit Wirkung seit dem 2. Oktober 2011, führt eine bedeutende Neuerung bezüglich des Rechts auf Ausscheidung bei Nicht-Ausschüttung von Dividenden an Gesellschafter ein. Dieses Recht wird den Gesellschaftern anonymer, nicht-notierter Gesellschaften und Gesellschaften, die im Interesse des Minderheitenschutz begrenzt sind, gewährt.

Das Gesetz sieht vor, zu verhindern, dass das Recht des Gesellschafters auf die gesellschaftlichen Gewinne vorderseitig verletzt wird, wenn die Hauptversammlung Jahr für Jahr festlegt, diese nicht zu verteilen, obwohl Gewinne existieren.

Verteilung der Dividenden

Dieses Recht auf Ausscheiden wird dem Gesellschafter einer Gesellschaft, welche seit mindestens fünf Jahren seit Einschreibung ins Handelsregister existiert, gewährt, wenn er für die Ausschüttung der Gewinne gestimmt hat, sollte die Gesellschaft sich auf die Nichtausschüttung geeinigt haben. Weitere Voraussetzung ist, dass wenigsten 1/3 der eigenen Gewinne, die auf legale Weise verteilbar sind, während des vorherigen Rechnungsjahrs zum Unternehmensgegenstand hinzugekommen sind. (Es geht um die Gewinne, die durch die gewöhnliche Tätigkeit der Firma erwirtschaftet wurden. So vermeidet man, dass außerordentliche Gewinne als Dividenden verteilt werden müssen, zum Beispiel die erlangten Wertsteigerungen, welche durch den Verkauf eines Gutes, der Teil des unbeweglichen Kapitals war, entstanden sind.)

Wurde die Gesellschaft also beispielsweise vor drei Jahren gegründet, so haben die Gesellschafter dieses Recht noch nicht.

Frist

Die Frist für die Ausübung des Rechts auf Ausscheiden beträgt einen Monat nach dem Abhalten der dazu korrespondierenden ordentlichen Generalversammlung.

Dieses neue Recht auf individuelles Ausscheiden aus der Gesellschaft wegen Nichtverteilung der Dividenden nimmt an, dass, wenn die Voraussetzungen für die Wahrnehmung dieses Rechts vorliegen, der Gesellschafter aus der Gesellschaft austreten kann und den Wert seiner Investition in die Firma wiedererlangt, gemäß des vom Gesetz vorgesehenen Vorgang (besonders die Beteiligung am Gesellschaftskapital sollte ihrem wirklichen Wert entsprechen)

Gesellschaftsstatut

Wegen des gegebenen zwingenden Charakters dieses Rechts, sollte man diesem bei der Abfassung des Gesellschaftsstatuts besondere Beachtung schenken, ganz besonders dann, wenn sich im Gesellschaftsstatut die Verteilung der Gewinne auf gegensätzliche Weise regelt. Das heißt, dass es sich um ein Recht handelt, auf das der Gesellschafter, welcher sich in der Minderheit befindet, verzichten kann oder nicht ausübt, wenn der Tatbestand der Norm vorliegt. In keinem Fall allerdings – aufgrund des wesentlichen Charakters der Norm – kann auf das Recht im Voraus in einem Statut verzichtet werden.

Neues Regimen. Aufhebung des Recht ab 24. Juni 2012 

Das Gesetz 1/2012 mit Wirkung seit dem 24. Juni 2012 legt eine neue, vorübergehende Bestimmung im Gesetz der Kapitalgesellschaften (LSC) fest, in welchem bis zum 31. Dezember 2014 das Recht des Gesellschafters auf Austritt bei Nichtverteilung der Dividenden suspendiert wird.

Die Norm erklärt nicht, was mit denjenigen Gesellschaften passiert, die ihre ordentliche Generalversammlung seit Gültigkeit des Gesetzes ab 2. Oktober 2012, und seit Gültigkeit des Gesetzes 1/2012, welches seit dem 24. Juni 2012 in Kraft ist, schon abgehalten hatten.

Man muss abwarten, was die Urteile der Gerichtshöfe und die Entscheidungen der Generaldirektion für Register und Notariat festlegen.

Dieser Beitrag ist nicht als rechtliche Beratung zu verstehen.

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