Die Gesellschafter einer spanischen Zivilgesellschaft haben bzgl. der Schulden gegenüber Dritten eine persönliche und unbegrenzte Verantwortlichkeit. Die formelle Gründung einer Zivilgesellschaft in Spanien ist einfacher und günstiger als die einer Handelsgesellschaft.In diesem Artikel geht es um das Gründungsverfahren sowie um die einzelnen Schritte der Inbetriebnahme.Der zivilrechtliche BehördenwegHierbei handelt es sich um einen zivilrechtlichen Vertrag, in dem die Details über die Art und Weise der Einlagen sowie die Prozentzahl der Beteiligung eines jeden Gesellschafters an den Gewinnen und Verlusten der Gesellschaft festgehalten sind.NotarÖffentliche Urkunde (im Fall von Einlagen von Immobilien oder dinglichen Rechten):Akt, durch welchen die Gründungsgesellschafter mit der Unterschrift der Urkunde die Gründung der Gesellschaft hervorrufenNegative Zertifizierung, dass keine andere Gesellschaft mit dem gleichen Namen existiertGesellschaftsstatutAkkreditierung der Einzahlung des Gesellschaftskapitals (in bar oder durch die Bank)Steuerämter der Autonomen Gemeinschaften:Steuern auf Vermögensübertragungen und auf die zu dokumentierenden Rechtshandlungen (ITP und AJD)FinanzamtSteuernummerDie notwendigen Schritte für die Inbetriebnahme einer ZivilgesellschaftFinanzamt (AEAT): Anmeldung beim Zensus der UnternehmerFinanzamt (AEAT): Steuern auf die wirtschaftliche Aktivität (ausgenommen sind neu gegründete Firmen während der ersten beiden Rechnungsjahre) und Einreichen des zivilrechtlichen Vertrages, sollte die Beteiligung der Gesellschafter in der Gesellschaft nicht egalitär seinGebietskasse der Sozialversicherung: Beitritt und Nummer der SozialversicherungGebietskasse der Sozialversicherung: Anmeldung in die Sozialversicherung der arbeitenden und/oder verwaltenden GesellschafterGebietskasse der Sozialversicherung: Einschreiben der Firma, Beitritt und Anmeldung der Arbeitnehmer ins Régimen General der Sozialversicherung. Behördenweg für den Fall der Einstellung von ArbeitnehmernArbeitsämter der Autonomen Gesellschaften: Kommunikation der Öffnung einer ArbeitsstätteArbeitsaufsicht durch Provinzen: Erwerb und Legalisierung des GästebuchsRathäuser: Anmeldung für die GrundsteuerArbeitsaufsicht durch Provinzen: Einholung von ArbeitszeitenÖffentlicher Dienst für Beschäftigung: Anmeldung der ArbeitsverträgeSpanisches Patent- und Markenamt: Anmeldung der LogosSpanische Datenschutzbehörde: Registrierung der persönlichen DatenRathäuser: TätigkeitserlaubnisWenn Sie weitere Informationen benötigen,