Die notwendigen Schritte zur Gründung und Inbetriebnahme einer spanischen Zivilgesellschaft

Die Gesellschafter einer spanischen Zivilgesellschaft haben bzgl. der Schulden gegenüber Dritten eine persönliche und unbegrenzte Verantwortlichkeit. Die formelle Gründung einer Zivilgesellschaft in Spanien ist einfacher und günstiger als die einer Handelsgesellschaft.

In diesem Artikel geht es um das Gründungsverfahren sowie um die einzelnen Schritte der Inbetriebnahme.

Der zivilrechtliche Behördenweg

Hierbei handelt es sich um einen zivilrechtlichen Vertrag, in dem die Details über die Art und Weise der Einlagen sowie die Prozentzahl der Beteiligung eines jeden Gesellschafters an den Gewinnen und Verlusten der Gesellschaft festgehalten sind.

Notar:

Öffentliche Urkunde (im Fall von Einlagen von Immobilien oder dinglichen Rechten):

  • Akt, durch welchen die Gründungsgesellschafter mit der Unterschrift der Urkunde die Gründung der Gesellschaft hervorrufen
  • Negative Zertifizierung, dass keine andere Gesellschaft mit dem gleichen Namen existiert
  • Gesellschaftsstatut
  • Akkreditierung der Einzahlung des Gesellschaftskapitals (in bar oder durch die Bank)

Steuerämter der Autonomen Gemeinschaften:

Steuern auf Vermögensübertragungen und auf die zu dokumentierenden Rechtshandlungen (ITP und AJD)

Finanzamt:

Steuernummer

Die notwendigen Schritte für die Inbetriebnahme einer Zivilgesellschaft 

  • Finanzamt (AEAT): Anmeldung beim Zensus der Unternehmer
  • Finanzamt (AEAT): Steuern auf die wirtschaftliche Aktivität (ausgenommen sind neu gegründete Firmen während der ersten beiden Rechnungsjahre) und Einreichen des zivilrechtlichen Vertrages, sollte die Beteiligung der Gesellschafter in der Gesellschaft nicht egalitär sein
  • Gebietskasse der Sozialversicherung: Beitritt und Nummer der Sozialversicherung
  • Gebietskasse der Sozialversicherung: Anmeldung in die Sozialversicherung der arbeitenden und/oder verwaltenden Gesellschafter
  • Gebietskasse der Sozialversicherung: Einschreiben der Firma, Beitritt und Anmeldung der Arbeitnehmer ins Régimen General der Sozialversicherung. Behördenweg für den Fall der Einstellung von Arbeitnehmern
  • Arbeitsämter der Autonomen Gesellschaften: Kommunikation der Öffnung einer Arbeitsstätte
  • Arbeitsaufsicht durch Provinzen: Erwerb und Legalisierung des Gästebuchs
  • Rathäuser: Anmeldung für die Grundsteuer
  • Arbeitsaufsicht durch Provinzen: Einholung von Arbeitszeiten
  • Öffentlicher Dienst für Beschäftigung: Anmeldung der Arbeitsverträge
  • Spanisches Patent- und Markenamt: Anmeldung der Logos
  • Spanische Datenschutzbehörde: Registrierung der persönlichen Daten
  • Rathäuser: Tätigkeitserlaubnis

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

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