Erbrecht

Änderungen der Anwendung des Erbrechts für Ausländer in Spanien

In Spanien wendet der für die Vermögensverwaltung verantwortliche Notar nach der Reform des Erbrechts für Ausländer nur ein Rechtssystem für alle Vermögenswerte an: die Vorschriften des Landes des Erblassers oder die Vorschriften des letzten europäischen Landes, in dem der Erblasser seinen Wohnsitz hatte.

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Die Funktion des Erbscheins in Spanien

Wenn in Spanien eine Person stirbt, ohne ein Testament errichtet zu haben, werden die Erben auf Grundlage eines Erbscheins bestimmt, der vor einem Notar zustandekommen muss, wenn es sich bei den genannten Erben um Vorfahren, Nachkommen oder Ehepartner handelt. In den restlichen Fällen müssen die Erben vorher vor einem Richter bestätigt worden sein.

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Rückerstattung der Erbschaftssteuer in Spanien

EuGH-Urteil über Rückerstattung der Erbschaftssteuer an Nichtansässige in Spanien

Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 3. September 2014 klargestellt, dass Spanien die Vorgaben des Gemeinschaftsrechts nicht erfüllt hat, da es nicht erlaubt, Unterschiede zwischen Nichtansässigen und Ansässigen bei der steuerlichen Behandlung der Erb- und Schenkungssteuer in Spanien zuzulassen und ungerechtfertigterweise zur Rückzahlung der vereinnahmten Beträge verpflichtet.

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Der Testamentsvollstrecker in Erbfällen in Spanien

Die Rechtsfigur des Testamentsvollstreckers in Erbverfahren in Spanien

Testamentvollstrecker sind die Personen, die in Spanien vom Erblasser ernannt werden, um dessen letzten Willen zu erfüllen. Der Erblasser kann einen oder mehrere Testamentvollstrecker ernennen. Testamentvollstrecker erledigen ihre Aufgabe freiwillig und unentgeltlich und müssen geschäftsfähig sein. Sie müssen den Erben eine Berichterstattungen über ihrer Arbeit abliefern.

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Schenkung in Spanien nach dem spanischen Zivilgesetzbuch

Art. 618 ff. des spanischen Zivilgesetzbuches definiert und regelt die Durchführung einer Schenkung in Spanien. Hervorgehoben wird, dass die Schenkung nur gültig ist, wenn diese durch den Beschenkten angenommen wird. Unterschieden wird nach Schenkung durch Vererbung und durch vorweggenommene Erbfolge. Je nach Art und Gegenstand der Schenkung müssen bestimmte Voraussetzung erfüllt sein.

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Kann man in Spanien einen Abkömmling enterben?

In Spanien ist es schwierig, einen Abkömmling zu enterben, da die erbrechtlichen Vorschriften die Dreiteilung der Erbschaft verlangen und zwei Drittel davon den Erben zustehen. Dabei geht ein Drittel an die gesetzlichen Erben, über dessen Höhe nicht frei bestimmt werden kann und den Pflichtteilsberechtigten zusteht. Das zweite Drittel geht ebenfalls an die Abkömmlinge, allerdings kann der Erblasser hier frei über die Verteilung entscheiden.

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