Das Europäische Nachlasszeugnis zur Rechtsstellung als ErbeDas Europäische Nachlasszeugnis ist ein Nachweis für die Rechtstellung des Erben sowie für die Befugnisse jedes Nachlasspflegers von Personen, die Rechte, Vermögenswerte oder Nachkommen in diversen EU-Staaten haben.Weiterlesen
Änderungen der Anwendung des Erbrechts für Ausländer in SpanienIn Spanien wendet der für die Vermögensverwaltung verantwortliche Notar nach der Reform des Erbrechts für Ausländer nur ein Rechtssystem für alle Vermögenswerte an: die Vorschriften des Landes des Erblassers oder die Vorschriften des letzten europäischen Landes, in dem der Erblasser seinen Wohnsitz hatte.Weiterlesen
Gründe und Folgen einer Enterbung in SpanienDie Enterbung besteht in der Aberkennung des Erbanspruchs eines Pflichterben. Dies kann in Spanien nur testamentarisch erfolgen und muss auf einen der rechtlich genannten Gründe gestützt werden.Weiterlesen
Wie man in Spanien einen erbenlosen Nachlass verklagtDer erbenlose Nachlass verfügt über die prozessuale Fähigkeit zu klagen und verklagt zu werden, mit dem Ziel, Vermögen und Rechte der Erbschaft zu erhalten und zu verteidigen.Weiterlesen
Die Funktion des Erbscheins in SpanienWenn in Spanien eine Person stirbt, ohne ein Testament errichtet zu haben, werden die Erben auf Grundlage eines Erbscheins bestimmt, der vor einem Notar zustandekommen muss, wenn es sich bei den genannten Erben um Vorfahren, Nachkommen oder Ehepartner handelt. In den restlichen Fällen müssen die Erben vorher vor einem Richter bestätigt worden sein.Weiterlesen
EuGH-Urteil über Rückerstattung der Erbschaftssteuer an Nichtansässige in SpanienDer Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 3. September 2014 klargestellt, dass Spanien die Vorgaben des Gemeinschaftsrechts nicht erfüllt hat, da es nicht erlaubt, Unterschiede zwischen Nichtansässigen und Ansässigen bei der steuerlichen Behandlung der Erb- und Schenkungssteuer in Spanien zuzulassen und ungerechtfertigterweise zur Rückzahlung der vereinnahmten Beträge verpflichtet.Weiterlesen
Die Rechtsfigur des Testamentsvollstreckers in Erbverfahren in SpanienTestamentvollstrecker sind die Personen, die in Spanien vom Erblasser ernannt werden, um dessen letzten Willen zu erfüllen. Der Erblasser kann einen oder mehrere Testamentvollstrecker ernennen. Testamentvollstrecker erledigen ihre Aufgabe freiwillig und unentgeltlich und müssen geschäftsfähig sein. Sie müssen den Erben eine Berichterstattungen über ihrer Arbeit abliefern.Weiterlesen
Schenkung in Spanien nach dem spanischen ZivilgesetzbuchArt. 618 ff. des spanischen Zivilgesetzbuches definiert und regelt die Durchführung einer Schenkung in Spanien. Hervorgehoben wird, dass die Schenkung nur gültig ist, wenn diese durch den Beschenkten angenommen wird. Unterschieden wird nach Schenkung durch Vererbung und durch vorweggenommene Erbfolge. Je nach Art und Gegenstand der Schenkung müssen bestimmte Voraussetzung erfüllt sein.Weiterlesen
Kann man in Spanien einen Abkömmling enterben?In Spanien ist es schwierig, einen Abkömmling zu enterben, da die erbrechtlichen Vorschriften die Dreiteilung der Erbschaft verlangen und zwei Drittel davon den Erben zustehen. Dabei geht ein Drittel an die gesetzlichen Erben, über dessen Höhe nicht frei bestimmt werden kann und den Pflichtteilsberechtigten zusteht. Das zweite Drittel geht ebenfalls an die Abkömmlinge, allerdings kann der Erblasser hier frei über die Verteilung entscheiden.Weiterlesen
Wichtige Neuerungen für Auslandsdeutsche im internationalen ErbrechtDie Europäische Erbrechtsverordnung hat neue Regelungen beschlossen, die ab dem 17.08.2015 auf alle Erbfälle anwendbar sind. Für Auslandsdeutsche ist wichtig, dass durch eine ausdrückliche Rechtswahl in Form einer letztwilligen Verfügung vor dem Notar die Rechtslage beeinflust werden kann.Weiterlesen